...Zwar können Bemühungen um die Veräußerung eines eigenen Hauses grundsätzlich für eine Aufgabe des Wohnsitzes sprechen (vgl. Buciek in Gosch, AO § 8 Rz 38; Musil in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 8 AO Rz 45). Vorliegend hat das FG allerdings bindend festgestellt, dass die Beauftragung des Maklers nur von einem steuerlichen Gestaltungswillen getragen war....