...anderen, soweit sie vom Willen einer Gemeinde ausgeht, Ausübungsstätten "bestimmter" Religionen zu "kontingentieren", einen Sachverhalt zugrunde legt, den das Oberverwaltungsgericht nicht festgestellt hat und der mithin in einem Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre. 4 Unabhängig davon führt auch ein weiter gefasstes, diese Einwände vermeidendes Verständnis der Frage, nämlich ob eine Veränderungssperre...