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Urteile für Veränderungssperre

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2013-01-15
BAG 3. Senat
...Veränderungssperre („Festschreibeeffekt“) des § 2 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG hinsichtlich der nach § 10 RO B anzurechnenden Leistungen und damit auch der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eingreift, nach welcher Veränderungen der maßgeblichen Parameter nach dem Ablösungsstichtag nicht mehr in die Berechnung einfließen. 27 (1) In den Endgehaltsbezug der Dynamik wird durch die BV Neuordnung nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 706/10
2013-01-15
BAG 3. Senat
...Veränderungssperre („Festschreibeeffekt“) des § 2 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG hinsichtlich der nach § 10 RO B anzurechnenden Leistungen und damit auch der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eingreift, nach welcher Veränderungen der maßgeblichen Parameter nach dem Ablösungsstichtag nicht mehr in die Berechnung einfließen. 27 (1) In den Endgehaltsbezug der Dynamik wird durch die BV Neuordnung nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 709/10
2013-01-15
BAG 3. Senat
...Veränderungssperre („Festschreibeeffekt“) des § 2 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG hinsichtlich der nach § 10 RO B anzurechnenden Leistungen und damit auch der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eingreift, nach welcher Veränderungen der maßgeblichen Parameter nach dem Ablösungsstichtag nicht mehr in die Berechnung einfließen. 27 (1) In den Endgehaltsbezug der Dynamik wird durch die BV Neuordnung nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 708/10
2013-01-15
BAG 3. Senat
...Veränderungssperre („Festschreibeeffekt“) des § 2 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG hinsichtlich der nach § 10 RO B anzurechnenden Leistungen und damit auch der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eingreift, nach welcher Veränderungen der maßgeblichen Parameter nach dem Ablösungsstichtag nicht mehr in die Berechnung einfließen. 27 (1) In den Endgehaltsbezug der Dynamik wird durch die BV Neuordnung nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 707/10
...Veränderungssperre („Festschreibeeffekt“) des § 2 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG hinsichtlich der nach § 10 RO B anzurechnenden Leistungen und damit auch der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eingreift, nach welcher Veränderungen der maßgeblichen Parameter nach dem Ablösungsstichtag nicht mehr in die Berechnung einfließen. 27 (1) In den Endgehaltsbezug der Dynamik wird durch die BV Neuordnung nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 705/10
2014-12-09
BAG 3. Senat
...September 2009 vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin ausgeschieden, weshalb die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft des Klägers nach beiden Versorgungsordnungen unter Berücksichtigung von Veränderungssperre und Festschreibeeffekt (§ 2 Abs. 5 BetrAVG) zum Tag seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich berechnet werden kann....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 317/13
...Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 28 mwN). 24 Der ersten Störung des Äquivalenzverhältnisses wird dadurch Rechnung getragen, dass nach § 2 Abs. 1 und Abs. 5 BetrAVG eine Quotierung vorgenommen wird, indem die fiktive, bei voller Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erreichbare Vollrente unter Berücksichtigung von Veränderungssperre und Festschreibeeffekt (§ 2 Abs. 5 BetrAVG) ermittelt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 131/15
2014-12-09
BAG 3. Senat
...September 2005 vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin ausgeschieden, weshalb die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft des Klägers nach beiden Versorgungsordnungen unter Berücksichtigung von Veränderungssperre und Festschreibeeffekt (§ 2 Abs. 5 BetrAVG) zum Tag seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich berechnet werden kann....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 319/13
...Die Veränderungssperre und ihre Entschädigungsregelung gemäß § 19 AEG sind nur für unmittelbar in Anspruch genommene Grundstücke bedeutsam. 46 Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 und § 162 Abs. 3 VwGO....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 A 11/15
...Rn. 19). 25 a) Der danach zu berücksichtigende Zeitraum der übergangsweisen Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 2 BBesG, d.h. der maßgebliche Übergangszeitraum, in dem der Gesetzgeber grundsätzlich zum Handeln aufgefordert ist und die Verwaltung einer Veränderungssperre im Hinblick auf neue systemverändernde Beschränkungen zu Lasten der Soldatinnen und Soldaten unterlag, begann...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 29/12
...Hierdurch wird sichergestellt, dass bezüglich des variablen Berechnungsfaktors „Bemessungsentgelt“ Veränderungssperre und Festschreibeeffekt des § 2 Abs. 5 BetrAVG nicht eingreifen. § 7 Abs. 2 GBV 2008 stellt sodann sicher, dass dem Versorgungsempfänger bei Eintritt des Versorgungsfalls dieser dynamisierte Besitzstand verbleibt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 414/12
...Die Veränderungssperre des § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB steht dem - entgegen der Auffassung der Klägerin - nicht entgegen. Gemäß § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden Rechtsnormen eines Tarifvertrags zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 512/12
.... § 11 Abs. 1 VersTV ist nach § 11 Abs. 3 Satz 1 VersTV damit zunächst das fiktive Ruhegeld, das sich unter Beachtung von Veränderungssperre und Festschreibeeffekt entsprechend § 2 Abs. 5 BetrAVG für den Kläger auf der Grundlage der zum 31. Dezember 2004 geltenden Bestimmungen des TV A 21/1999 zum Zeitpunkt der Vollendung seines 63. Lebensjahres ergeben würde....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 833/12
...Lebensjahres anknüpft, die RL GHH-Verband mithin keinen früheren Zeitpunkt als feste Altersgrenze vorsehen, ist in einem ersten Schritt - unter Beachtung von Festschreibeeffekt und Veränderungssperre nach § 2 Abs. 5 BetrAVG - die bei einer Betriebszugehörigkeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres erreichbare - fiktive - Vollrente zu ermitteln....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 412/13
...November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35). 26 Für die Berechnung der Betriebsrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers ist daher zunächst nach den Grundsätzen des § 2 Abs. 1 und Abs. 5 BetrAVG unter Berücksichtigung der dort vorgesehenen Veränderungssperre und des Festschreibeeffektes die fiktive Vollrente zu ermitteln....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 289/10
...Aus Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG könne keine über Art. 33 Abs. 5 GG hinausgehende Veränderungssperre hinsichtlich des rechtlichen Umfelds der bei den Aktiengesellschaften beschäftigten Bundesbeamten abgeleitet werden. 50 Die Gruppe der Beamten der Deutsche Telekom AG weise im Hinblick auf die Privatisierung der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen wesentliche Unterschiede zu den übrigen Bundesbeamten...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvL 4/09
...November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35). 30 Für die Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers ist daher zunächst nach § 2 Abs. 1 und Abs. 5 BetrAVG unter Berücksichtigung der dort vorgesehenen Veränderungssperre und des Festschreibeeffektes die fiktive Vollrente zu ermitteln....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 832/11
...Insbesondere erstreckt sich die Veränderungssperre des § 2 Abs. 5 BetrAVG nicht auf die Entwicklung der Betriebsrente nach Eintritt des Versorgungsfalls, sondern bezieht sich nur auf den Zeitraum zwischen dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und dem Eintritt des Versorgungsfalls (vgl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 29, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51). 21 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 754/08
...Die Vorwirkung eines potentiellen FFH-Gebietes beinhaltet keine absolute Veränderungssperre, sondern erschöpft sich regelmäßig in der Anlegung der Maßstäbe des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL (juris: EWGRL 43/92). 1 Der Kläger, ein in Schleswig-Holstein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 9/15