1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Juni 2018, soweit es ihn betrifft, a) im Fall II. 2. der Urteilsgründe (Tat vom 28. September 2017), b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe und c) in der Einziehungsentscheidung mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...