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GERICHT
JAHR
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 062 879.1 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Februar 2017 durch die Vorsitzende Richterin Klante, den Richter Hermann und die Richterin Lachenmayr-Nikolaou beschlossen: Die Beschwerde des Anmelders wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 534/15
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 071 135.4 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Februar 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener sowie des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 36 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 8. April 2015 aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 526/15
Cryptosporidium 1. Eine Verwendung ist neu, wenn die geschützte Lehre eine zusätzliche Verwendungsmöglichkeit aufzeigt, die durch objektive Merkmale von den im Stand der Technik bekannten Verwendungsmöglichkeiten abgegrenzt werden kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Dezember 2011, X ZR 53/11, GRUR 2012, 373 - Glasfasern I). 2. Für die Annahme einer neuheitsschädlichen Vorwegnahme ist dementsprechend nur Raum, wenn der Fachmann den bekannten Gegenstand zweckgerichtet zu dem geschützten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 99/14
Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 2. Strafsenats zu. Er gibt eigene Rechtsprechung auf, soweit sie der Anfrage entgegenstehen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8 zur strafschärfenden Berücksichtigung von nicht näher differenziertem direkten Vorsatz insgesamt). Mutzbauer Dölp König Berger Mosbacher
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 ARs 57/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2012 014 469.1 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Februar 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Die Beschwerde des Anmelders wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 518/17
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 16/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 062 878.3 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Februar 2017 durch die Vorsitzende Richterin Klante, den Richter Hermann und die Richterin Lachenmayr-Nikolaou beschlossen: Die Beschwerde des Anmelders wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 531/15
1. Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht . 2. Das FA hat eine Abtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG auch dann anzunehmen, wenn der Steueranspruch bereits durch Zahlung getilgt war. Auf das Vorliegen einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis kommt es nicht an .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 16, 24/16, V R 16/16, V R 24/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2012 054 048 (hier: Löschungsverfahren S 200/13) hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 23. Februar 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll sowie der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Die Beschwerde der Löschungsantragstellerin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 92/14
Die der Betriebszugehörigkeit arbeitsvertraglich gleichgestellten Vordienstzeiten sind im Versorgungsausgleich beachtlich, wenn sie für die Erwerbsdauer der Versorgung und deshalb auch für die Höhe der Versorgungszusage Bedeutung haben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Juni 2009, XII ZB 137/07, FamRZ 2009, 1735). Eine arbeitsvertragliche Anrechnung der Vordienstzeiten auf die Warte- oder Unverfallbarkeitsfrist ist hingegen nicht erforderlich.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 247/16
1. Auf die Revision des Klägers wird das das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 22. April 2015 - 4 Sa 87/14 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 453/15
2017-02-22
BAG 5. Senat
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2016 - 15 Sa 47/15 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 16. Dezember 2014 - 9 Ca 272/14 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.656,67 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 450,96 Euro seit dem 27. Februar 2014, aus weiteren 360,25 Euro seit dem 22. März 2014 und aus weiteren...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 253/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 4. September 2015 a) im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte des versuchten Betrugs in 152 Fällen schuldig ist, b) mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben, aa) soweit der Angeklagte wegen „schweren“ Betrugs in 105 Fällen verurteilt worden ist, bb) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 573/15
1. Nicht jeder nur in den Abendstunden oder an Wochenenden nutzbare Schreibtischarbeitsplatz in einem Praxisraum steht zwangsläufig als ein "anderer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur Verfügung . 2. Die Feststellung, ob ein selbständig Tätiger einen Arbeitsplatz in seiner Praxis in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise zumutbar nutzen kann, hat das FG im Rahmen einer Gesamtwürdigung der objektiven Umstände des Einzelfalls zu...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 9/16
Das Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen Hermanns und Langenfeld und den Richter Müller wird als unzulässig verworfen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2361/16
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 517/15
Katalogbetriebe des Wirtschaftszweigs Automobilindustrie und Fahrzeugbau iSd. § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbsatz 1 TV BZ ME sind alle Betriebe, die Automobile und sonstige Fahrzeuge herstellen oder deren überwiegende Tätigkeit als Glied einer Fertigungskette unmittelbar auf die Fertigung eines Automobils oder sonstigen Fahrzeugs sowie seiner Bestandteile gerichtet ist.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 552/14
Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Kammergerichts vom 7. Juni 2016 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Beschwerdewert: 23.656,02 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 8/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 4. Mai 2016 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend ergänzt, dass die Erfüllung der im Zusammenhang mit dem Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 20. Februar 2013 erteilten Bewährungsauflage mit einem Monat auf die Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten angerechnet wird. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 555/16