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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 10. März 2016 aufgehoben, a) soweit der Angeklagte in Teil 2, Fall A.IV. der Urteilsgründe verurteilt worden ist und b) mit den zugrundeliegenden Feststellungen im gesamten Rechtsfolgenausspruch. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 362/16
§ 113 InsO findet auf Kündigungen vor Dienstantritt Anwendung. Die Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO beginnt mit dem Zugang der Kündigungserklärung.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 665/15
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 11. Dezember 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 2/16 R
2017-02-23
BAG 6. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. Januar 2016 - 1 Sa 17/15 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 244/16
1. Soweit die DB Netz AG mit der Planung und dem Bau von Schienenwegen befasst ist, stellt diese Tätigkeit sowohl eine Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben als auch eine Erbringung öffentlicher Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG (juris: UIG 2005) dar. 2. Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Mehrheitseigentum der öffentlichen Hand kann sie sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG berufen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 31/15
Begehrt ein Steuerpflichtiger, der an mehreren Personengesellschaften unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, einen Steuererlass aus Billigkeitsgründen, weil er übermäßig durch Einkommen- und Gewerbesteuer belastet sei, so ist bei der Entscheidung über den Erlassantrag die bei den Personengesellschaften entstandene Gewerbesteuer, die anteilig auf den Steuerpflichtigen entfällt, einzubeziehen. Allerdings darf eine Gewerbesteuerbelastung, die darauf zurückzuführen ist, dass Gewinne und Verluste...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 35/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 8. Juli 2016 aufgehoben a) im Schuldspruch hinsichtlich der Fälle I.1., II., III.2., III.3.b und III.3.c der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen, b) im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen. 2. Im Umfang der Aufhebung wird das Verfahren zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 627/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23. Juni 2016 im Strafausspruch in Bezug auf die Einzelstrafen der Taten II. 2. Nr. 1 und Nr. 2 sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 575/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 20. Juli 2016 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 546/16
NV: Kündigt ein Prozessbeteiligter fernmündlich gegenüber dem Berichterstatter neuen Sach- und Rechtsvortrag an, erhält er vom Verzicht auf mündliche Verhandlung der Gegenseite keine Kenntnis und geht daher davon aus, vor oder in einer mündlichen Verhandlung zu einer geänderten Prozesssituation vortragen zu können, stellt sich ein ohne mündliche Verhandlung erlassenes Urteil als Überraschungsentscheidung dar und verletzt das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 2/17
Die Altersversorgungsleistungen, die ein ehemaliger Bediensteter des Europäischen Patentamts von dem Reservefonds der Europäischen Patentorganisation bezieht, sind in voller Höhe als Versorgungsbezüge zu versteuern .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 24/15
Die für die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts geltende Ausschlussfrist schließt die Überprüfung eines länger zurückliegenden Aufhebungsbescheids auch dann aus, wenn ein enger rechtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einer vorangegangenen Einbehaltung von Sozialleistungen besteht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 57/15 R
2017-02-23
BSG 4. Senat
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Oktober 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 7/16 R
Das Arbeitslosengeld ist nach Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahrs nach dem dort bezogenen Arbeitsentgelt einschließlich Sachbezügen und nicht fiktiv zu bemessen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 1/16 R
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2011 043 827.7 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Februar 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 5 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 5. August 2014 und vom 13. Juli 2015 aufgehoben, soweit die Anmeldung bzw. die Erinnerung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 56/15
Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 10. Zivilsenat - vom 30. August 2016 - 10 W 37/16 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen. Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 3.123,72 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 60/16
2017-02-23
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 10/16
2017-02-23
BSG 11. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. März 2016 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 17. Oktober 2014 zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die Kosten des Revisions- und des Berufungsverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 4/16 R
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 15/16