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GERICHT
JAHR
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. November 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 383/16 B
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Revision gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2016 - L 5 KR 288/16 - Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt. Die Revision des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 4/17 R
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2013 068 748.5 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 27. Februar 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener sowie des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 122/14
Zustellungsfiktion Wird ein Dokument mittels Einschreiben durch Übergabe zugestellt, so gilt es gemäß § 127 Abs. 1 PatG i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG auch dann als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugestellt, wenn es sich bei diesem Tag um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 7 W (pat) 22/16
hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 24. Februar 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Metternich, des Richters Schmid und der Richterin Lachenmayr-Nikolaou beschlossen: 1. Der Kostenantrag der Markeninhaberin wird verworfen. 2. Der Gegenstandswert für den Vergleich wird auf 125.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 54/14
1. Ein Beamter, dem Altersteilzeit im Blockmodell bewilligt und dem in der Dienstleistungsphase wegen der Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes die Zulage nach § 46 BBesG a.F. anteilig gewährt worden ist, hat mit Blick auf § 6 Abs. 1 BBesG und den "pro rata temporis"-Grundsatz auch in der Freistellungsphase einen Anspruch auf anteilige Zahlung dieser Zulage (im Anschluss an das Urteil vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 2 Rn. 14 ff., dort zu einer Zulage...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 6/16
NV: Werden Kunstwerke in privaten --nicht der Allgemeinheit zugänglichen-- Räumlichkeiten untergebracht und nur teilweise gelegentlich öffentlich ausgestellt, verfolgt eine zur Bewahrung und Förderung von bildender Kunst gegründete Stiftung mangels Selbstlosigkeit keine gemeinnützigen Zwecke .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 51/15
1. Das Ablehnungsgesuch der Beschwerdeführerin gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Mutzbauer, den Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Sander, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Schneider sowie die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berger und Prof. Dr. Mosbacher wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs gegen den Beschluss des Senats vom 26. Januar 2017 wird auf Kosten der Beschwerdeführerin als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 ARs 54/16
Es verstößt nicht gegen die unionsrechtlichen Freizügigkeitsvorschriften, dass § 16 Abs. 2 TV-L die beim selben Arbeitgeber erworbene einschlägige Berufserfahrung gegenüber entsprechenden Zeiten bei anderen Arbeitgebern privilegiert, wenn Arbeitnehmer nur in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt waren und keine Qualifikationen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erworben haben.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 843/15
Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss der Zivilkammer 55 des Landgerichts Berlin vom 16. Oktober 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 892,50 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 137/15
Die Anforderung zweier planmäßiger Beurteilungen als Portepéeunteroffizier für die Teilnahme am Auswahlverfahren für Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 2/16
Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 37/15
Die "Nichtzulassungsbeschwerde" des Antragstellers gegen den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 12. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 3/17 S
Mart-Stam-Stuhl Allein aus der Präsentation eines Produkts auf einer Messe im Inland folgt nicht ohne weiteres, dass der Aussteller das Produkt damit gezielt bewirbt, um die Messebesucher zu dessen (späteren) Erwerb im Inland anzuregen. Von einer solchen gezielten Werbung ist nicht auszugehen, wenn der Aussteller die Messebesucher deutlich darauf hinweist, dass sie das ausgestellte Produkt nicht erwerben oder bestellen können, weil er sich Änderungen des Produkts vorbehält. Auch wenn das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 92/16
2017-02-23
BVerwG 7. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 16/15
Der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann auch dann als Versicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen sein, wenn der Zeitraum zwischen dem Beginn der Rente und dem vorhergehenden Bezug von Arbeitslosengeld mehr als einen Monat beträgt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 3/16 R
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 071 134.6 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Februar 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener sowie des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 36 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 8. April 2015 aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 525/15