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GERICHT
JAHR
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2013 019 931 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 26. April 2017 unter Mitwirkung der Richter Reker, Schödel und Dr. von Hartz beschlossen: 1. Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 39 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 17. März 2016 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückverwiesen. 2. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 540/16
Verbindet der Betroffene seine Beschwerde gegen die Betreuerbestellung mit der Erklärung, dass er sich ausschließlich eine Zusammenarbeit mit einem bestimmten, nicht jedoch mit einem anderen Betreuer vorstellen könne, ist die Beschwerde nicht wirksam auf die Betreuerauswahl beschränkt (Fortführung von Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016, XII ZB 493/15, FamRZ 2016, 626).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 100/17
2017-04-26
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 21. Mai 2014 - 4 Sa 374/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 751/16 (F)
2017-04-26
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 7. März 2014 - 6 Sa 257/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 752/16 (F)
2017-04-26
BVerwG 1. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 85/17, 1 B 85/17, 1 PKH 50/17
2017-04-26
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 7. März 2014 - 6 Sa 129/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 757/16 (F)
Sehen die Bedingungen einer 1991 geschlossenen Rentenversicherung die Versorgung von Hinterbliebenen in Form von Witwenrente vor, so kann eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Lebenspartnerschaft auf der Grundlage des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 begründet hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 126/16
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 21. September 2016 werden als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 32/17
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. März 2016 - 3 Sa 1033/15 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 13. Oktober 2015 - 11 Ca 15563/13 - wird als unzulässig verworfen. 2. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. März 2016 - 3 Sa 1033/15 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 275/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 29. September 2016 mit den zugehörigen Feststellungen im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen. Von Rechts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 580/16
2017-04-26
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 7. März 2014 - 6 Sa 518/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 753/16 (F)
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 8. Juli 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 645/16
1. NV: Eine nicht formgerechte Zustellung ist geheilt, wenn dem Adressaten das Dokument tatsächlich zugegangen ist (er es "in den Händen hält"). 2. NV: Die Zustellung bleibt geheilt, auch wenn ihr später eine formgerechte Zustellung nachfolgt.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 22/17
1. Ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn es die Insolvenzmasse betrifft (Bestätigung von BGH, Urteil vom 21. November 1966, VII ZR 174/65, WM 1967, 56, 57). 2. Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist ein Antrag auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle unzulässig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 119/15
2017-04-26
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 17. Dezember 2013 - 7 Sa 506/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 748/16 (F)
In der Beschwerdesache betreffend das Patent 10 2006 054 517 … … hat der 9. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung am 26. April 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Hilber sowie der Richter Paetzold, Dipl.-Ing. Sandkämper und Dipl.-Phys. Dr.-Ing. Geier beschlossen: Auf die Beschwerde der Patentinhaberin wird der Beschluss der Patentabteilung 11 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 16. Juli 2013 aufgehoben und das...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 9 W (pat) 3/14
2017-04-26
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 7. März 2014 - 6 Sa 505/12 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 755/16 (F)
Das in § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot ist auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 84/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 15/16
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. August 2015 - 5 Sa 87/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 589/15