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GERICHT
JAHR
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 22. Juni 2016 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 20.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 147/16
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 Abs. 1 lit. a AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist es mit Art. 38 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vereinbar, eine im Recht des Vollstreckungsstaates vorgesehene Frist, aufgrund derer aus einem Titel nach Ablauf einer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 175/15
Testkauf im Internet 1. Hat ein Testkäufer bei einem Kauf im Internet im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck zunächst bestätigt, die Bestellung als Unternehmer vorzunehmen und versucht er anschließend durch Eintragung im Online-Bestellformular, sich als Verbraucher darzustellen, handelt er unredlich. 2. Auf ein entsprechendes Verhalten eines Testkäufers kann der Gläubiger die Verwirkung einer vereinbarten Vertragsstrafe nicht stützen. 3. Der fragliche Testkauf...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 60/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 7/16, 7 B 7/16 (7 C 14/17)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 8/16, 7 B 8/16 (7 C 15/17)
2017-05-11
BVerwG 1. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 96/17
1. Die Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters sind Kosten der internen Verwaltung und zählen nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, und zwar unabhängig davon, ob der Ersatzzustellungsvertreter durch Beschluss der Wohnungseigentümer oder durch das Gericht bestellt worden ist. 2. Auch die Kosten der Unterrichtung der beklagten Wohnungseigentümer durch einen Zustellungsvertreter sind stets Kosten der internen Verwaltung und nicht gemäß § 91 ZPO...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 52/15
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 18. November 2016 und der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 2. Dezember 2016 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben. Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden der Landeshauptstadt Hannover auferlegt. Der Gegenstandswert des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 175/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 9/16, 7 B 9/16 (7 C 16/17)
Dorzo 1. Die Ergänzung einer an sich unveränderten Marke durch Zusätze stellt keine Benutzung der Marke in der eingetragenen Form gemäß § 26 Abs. 1 MarkenG dar, wenn die Zusätze mit dem Zeichen erkennbar verbunden sind. In diesem Fall handelt es sich um eine Verwendung der Marke in einer von der Eintragung abweichenden Form (§ 26 Abs. 3 Satz 1 MarkenG). 2. Erkennt der Verkehr das mit Zusätzen verwendete Markenwort (hier: Dorzo-Vision®) nicht mehr als eigenständiges Produktkennzeichen (hier:...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 6/16
1. Eine Behandlungsmethode ist im Vergleich zu einer herkömmlichen Therapie "neu", wenn sie hinsichtlich des medizinischen Nutzens, möglicher Risiken und in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit wesentliche, bisher nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) geprüfte Änderungen aufweist, die sich insbesondere aus einer bisher nicht erprobten Wirkungsweise oder aus einer Änderung des Anwendungsgebietes ergeben können (Bestätigung und Weiterentwicklung von BSG vom 8.7.2015 - B 3 KR 6/14 R = BSGE 119,...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 6/16 R
2017-05-11
BVerwG 1. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 90/17
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. November 2014 - III-4 Ws 363/14 - sowie der Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 6. August 2014 - III-1 StVK 54/13 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 des Grundgesetzes. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 Euro (in Worten:...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 30/15
Wer eine besondere Berufs- oder Organisationspflicht, die dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer dient, grob vernachlässigt hat, kann nach Treu und Glauben die Folgen der Ungewissheit, ob der Schaden abwendbar war, nicht dem Geschädigten aufbürden. In derartigen Fällen ist die regelmäßige Beweislastverteilung dem Geschädigten nicht zuzumuten. Der seine Pflichten grob Vernachlässigende muss daher die Nichtursächlichkeit festgestellter Fehler beweisen, die allgemein als geeignet anzusehen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 92/16
2017-05-11
BVerwG 1. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 97/17
1. Zum Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Krankheit und zur Erforderlichkeit von medizinischen Vorsorgeleistungen bei Schädelasymmetrie im Säuglingsalter. 2. Die krankenversicherungsrechtliche Genehmigungsfiktion sowie der darauf beruhende Kostenerstattungsanspruch treten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch ein, wenn eine Leistung begehrt wird, die nicht objektiv medizinisch notwendig ist, wenn der Versicherte subjektiv von der Erforderlichkeit der Leistung ausgehen durfte,...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 30/15 R
Ist eine Berufungsbegründung eingegangen, kann dem Berufungsbeklagten auch nach der Einführung eines Rechtsmittels gegen den die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückweisenden Beschluss Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung nicht mit der Begründung versagt werden, eine Entscheidung über die Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss stehe noch aus.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 49/16
1. Die Revisionen der Angeklagten S. und M. gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 28. April 2015 werden verworfen, auch soweit sie sich gegen die Adhäsionsentscheidung richten. 2. Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel und die dem Neben- und Adhäsionskläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 420/15
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg - 3. Zivilsenat und Kartellsenat - vom 8. März 2016 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als hinsichtlich des Berufungsantrags zu 1 zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 4. Kammer für Handelssachen - vom 14. Januar 2015 teilweise abgeändert. Die Beklagte wird über die in Ziffer I 1 des Berufungsurteils enthaltene Verurteilung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 59/16