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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2017-05-17
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. September 2014 - 11 Sa 155/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 734/14
2017-05-17
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2014 - 11 Sa 541/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 21/15
Zu den "Verfahren der Informationstechnik", die von den gemeinsamen Einrichtungen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II (juris: SGB 2) zu nutzen sind, gehört auch die dort zu verwendende Hardware, soweit sie von der Bundesagentur für Arbeit zentral verwaltet und für die gemeinsamen Einrichtungen vorgegeben wird.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 P 2/16
2017-05-17
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28. August 2014 - 4 Sa 378/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 40/15
In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das deutsche Patent 102 52 340 hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 17. Mai 2017 durch den Vorsitzenden Richter Voit die Richterin Martens sowie die Richter Dipl.-Ing. Univ. Albertshofer, Dipl.-Geophys. Univ. Dr. Wollny und Dipl.-Phys. Univ. Bieringer für Recht erkannt: I. Das deutsche Patent 102 52 340 wird für nichtig erklärt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. III....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 5 Ni 41/15
1. Das Beschwerdegericht darf im Verfahren zur Anordnung oder Verlängerung der Betreuung nicht von der Anhörung des Betroffenen absehen, wenn das Amtsgericht auf eine Anhörung des Betroffenen verzichtet hat, weil dieser schon im Vorfeld des Anhörungstermins mitgeteilt hatte, er wolle in Ruhe gelassen werden (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016, XII ZB 363/15, FamRZ 2016, 1350). 2. Sieht das Gericht im Betreuungsverfahren in berechtigter Weise von der vollständigen schriftlichen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 18/17
2017-05-17
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2014 - 11 Sa 546/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 834/14
NV: Die Beibehaltung einer inländischen Wohnung lässt sich nicht daraus herleiten, dass ein Kind, das im Herkunftsland seiner Familie ausgebildet wird, dort mit seinen Eltern Urlaube verbringt; Aufenthalte der im Inland lebenden Eltern mit den Kindern außerhalb Deutschlands haben regelmäßig keine Bedeutung für die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes durch das Kind .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 92/16
2017-05-17
BAG 4. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 4. Dezember 2014 - 3 Sa 691/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 84/15
2017-05-17
BAG 4. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2014 - 11 Sa 547/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 833/14
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Juli 2014 - 5 Sa 168/14 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 646/14
NV: Die Person des Leistenden bestimmt sich nach dem der Leistung zugrundeliegenden Rechtsverhältnis. Bei einem Handeln im eigenen Namen ist danach der Handelnde als Leistender anzusehen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 42/16
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 8. April 2016 werden als unbegründet verworfen. 2. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel und die dem Nebenkläger insoweit entstandenen notwendigen Auslagen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 342/16
Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des 22. Zivilsenats des Kammergerichts vom 16. Februar 2016 aufgehoben. Auf die Beschwerde des Beteiligten werden der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12. Dezember 2014 und die Verfügung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 26. Juni 2014 aufgehoben. Das Löschungsverfahren wird eingestellt. Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 6/16
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 20. April 2016 - 6 Sa 71/14 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 10. Oktober 2013 - 3 Ca 61/13 - bezüglich der Entscheidung über die Zinsen mit der Maßgabe abgeändert, dass Zinsen nicht seit dem 24., sondern erst seit dem 25. Januar 2013 zu zahlen sind. 3. Der Beklagte hat die Kosten der Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 377/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 25. September 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 169/15
1. Ein Gehörsverstoß liegt vor, wenn der Tatrichter Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht für ausgeschlossen erachtet (Fortführung Senatsbeschluss vom 31. Mai 2016, VI ZR 305/15, NJW 2016, 3785 Rn. 11). 2. Hat das Gericht eine Frist zur Stellungnahme zum Gutachten gemäß § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzt, so kann nach Fristablauf eingehender Parteivortrag, der sich nicht auf die im Gutachten behandelte...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 89/16
1. Ist das Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 Satz 1 StGB eine Strafnorm, so muss der Vorsatz nach strafrechtlichen Maßstäben beurteilt werden. Dies gilt auch, falls das verletzte Schutzgesetz selbst keine Strafnorm ist, seine Missachtung aber unter Strafe gestellt wird. Führt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum gemäß § 17 Satz 1 StGB zur Schuldlosigkeit, so schließt dies auch eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB aus (Anschluss Senat, Urteile vom 15. Mai 2012, VI ZR 166/11, NJW 2012, 3177; vom...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 266/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 20. April 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 445/16
Der als Haftungsschuldner nach § 69 AO in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH ist nach § 166 AO im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen unanfechtbar festgesetzte Steuern der von ihm vertretenen und in Insolvenz geratenen GmbH ausgeschlossen, wenn er im Prüfungstermin nicht anwesend gewesen ist und deshalb gegen die Forderungen keinen Widerspruch erhoben hat, so dass diese zur Tabelle festgestellt worden sind.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 25/16