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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Dem von einer Durchsuchungsmaßnahme nach § 103 StPO betroffenen Dritten ist grundsätzlich bei Vollzug der Maßnahme eine Ausfertigung des Anordnungsbeschlusses mit vollständiger Begründung auszuhändigen. 2. Die Bekanntgabe der (vollständigen) Gründe kann in Ausnahmefällen bei einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs oder entgegenstehender schutzwürdiger Belange des Beschuldigten vorläufig zurückgestellt werden. 3. Die Zurückstellung der Bekanntgabe umfasst jedoch im Regelfall nicht die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 BGs 148/17
NV: Die Versäumnis der nach § 79b Abs. 1 FGO gesetzten Frist berechtigt das FG zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil, obwohl diese Rechtsfolge in § 79b Abs. 3 FGO nicht ausdrücklich genannt wird.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 90/16
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15 945 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 85/16 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 5582,82 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 89/16 B
1. Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres und Sport - Polizei - wird verpflichtet, über die Duldung der Veranstaltung mit dem Tenor "Antikapitalistisches Camp - Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen" als Versammlungsbehörde nach Maßgabe der Entscheidungsgründe (II 2 b cc) versammlungsrechtlich zu entscheiden. 2. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. 3. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat dem...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1387/17
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 28. November 2016 wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 92/17
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. Mai 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 36 003 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 76/16 B
1. Der Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses vom 31.8.2011 zur Festlegung der angemessenen Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -therapeuten ist für das Jahr 2008, nicht aber für das Jahr 2007 rechtmäßig, soweit für dieses Jahr keine Anpassung vorgenommen wurde. 2. Empirisch ermittelte Personalkosten psychotherapeutischer Praxen dürfen nicht durch normativ ermittelte niedrigere Werte ersetzt werden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 29/17 R
1. Eine Vergütungspauschale, die Vertragsärzten für die Teilnahme am organisierten Notdienst gewährt wird, darf Krankenhäusern, die eine Notfallambulanz betreiben, grundsätzlich nicht vorenthalten werden. 2. Die Gesamtvertragspartner können für den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung eine zusätzliche Vergütung für den Notdienst außerhalb des bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmens nicht wirksam vereinbaren.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 12/16 R
In der Beschwerdesache … … betreffend die Marke 395 08 178 – S 230/13 Lösch hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 28. Juni 2017 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Reker und Schödel beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 63/14
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. September 2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 46 347 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 84/16 B
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 6. Juli 2016 a) im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen schuldig ist und b) im gesamten Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 677/16
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Juli 2016 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 81/16 B
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 8. Juni 2016 mit den Feststellungen aufgehoben; die Feststellungen zu den Besteuerungsgrundlagen bleiben jedoch aufrechterhalten. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 624/16
Der erneute Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1390/17