1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 7. November 2016 aufgehoben, soweit es ihn und - im Fall II.2 der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch - soweit es den Angeklagten C. betrifft; jedoch bleiben die Feststellungen aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision...