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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Das Recht, nicht durch Pflichtmitgliedschaft von "unnötigen" Körperschaften in Anspruch genommen zu werden, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 GG, nicht aus Art. 9 Abs. 1 GG. Das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG schützt auch davor, zu einem Kammerbeitrag herangezogen zu werden, der nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist. 2. In der Organisation einer Körperschaft der funktionalen Selbstverwaltung muss sich die Binnenpluralität der Interessen niederschlagen, denen diese dient.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 18. Januar 2016 wird mit der Maßgabe verworfen, dass ein Monat der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gilt. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 160/16
1. Auch nach der mit Wirkung zum 15. Oktober 2016 vorgenommenen Anfügung des § 66 Satz 2 FGO ist für die Wahrung der sechsmonatigen Klagefrist bei einer Entschädigungsklage bereits der Eingang dieser Klage beim BFH maßgebend, nicht aber der --nunmehr erst mit der Zustellung der Klage beim Beklagten gegebene-- Eintritt der Rechtshängigkeit. 2. Bei einer auf die Zahlung einer Geldentschädigung gerichteten Entschädigungsklage ist dem Kläger grundsätzlich die Stellung eines bestimmten (bezifferten)...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X K 3-7/16, X K 3/16, X K 4/16, X K 5/16, X K 6/16, X K 7/16
1. Eine Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die Aufzeichnungen genügen . 2. Die Rechtsprechung, wonach Einzelaufzeichnungen der Erlöse in bestimmten Fällen aus...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 16/17
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 13. Januar 2016 werden verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten dieser Rechtsmittel und die durch sie entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten und der Nebenbeteiligten. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 535/16
1. NV: Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 können auf einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden als Betriebsausgaben abziehbar sein . 2. NV: Sind einzelne Regelungen in einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag nach Fremdvergleichsgrundsätzen ertragsteuerlich nicht anzuerkennen, führt dies nicht ohne weiteres dazu, dem gesamten Wirtschaftsüberlassungsvertrag die steuerliche Anerkennung zu versagen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 60/15
Bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Veräußerer ist § 566 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbar, wenn die Vermietung des veräußerten Grundstücks mit Zustimmung und im alleinigen wirtschaftlichen Interesse des Eigentümers erfolgt und der Vermieter kein eigenes Interesse am Fortbestand des Mietverhältnisses hat (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 22. Oktober 2003, XII ZR 119/02, NJW-RR 2004, 657).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 26/16
Der Antrag des Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Schweinfurt vom 26. Juli 2016 einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 46/17
1. Zur ergänzenden Testamentsauslegung. 2. Wenn der Erblasser durch letztwillige Zuwendung einer Sachgesamtheit den Nachlass erschöpfen und gleichzeitig einen Bedachten zum Alleinerben einsetzen wollte, ist im Einzelfall zu prüfen, ob die durch Auslegung ermittelte Erbeinsetzung nach dem Regelungsplan des Erblassers auch einen nachfolgenden, unvorhergesehenen Vermögenserwerb erfassen sollte.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 15/16
Zum Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder, hier: teleologische Erweiterung von Art. 5 Satz 2 des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes (ZwErbGleichG).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 6/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 9. März 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt ist, b) im Ausspruch betreffend die entfallende Einzelstrafe im Fall 2 aufgehoben, c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe nach §§ 460, 462 StPO zu treffen ist. Die weitergehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 284/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14. Februar 2017, soweit er verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 220/17
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2016 - 6 Sa 15/16 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 601/16
2017-07-11
BVerwG 1. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 116/17, 1 PKH 68/17, 1 B 116/17, 1 PKH 68/17
1. Allein der Umstand, dass bei der späteren Regulierung durch den Kaskoversicherer auch ein Quotenvorrecht des Geschädigten zu berücksichtigen sein kann, reicht nicht aus, um aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten die Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit seinem Kaskoversicherer zu begründen (Fortführung von Senat, Urteile vom 18. Januar 2005, VI ZR 73/04; 10. Januar 2006, VI ZR 43/05 und 8. Mai 2012, VI ZR 196/11). 2. Wird in einem solchen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 90/17
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 21. November 2016 im Ausspruch über die Einziehung aufgehoben; die Einziehungsentscheidung entfällt. 2. Die weitergehende Revision des Beschuldigten wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 121/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 11. August 2016 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 510/16
1. Berechtigte dürfen sich die ihnen fiktiv genehmigten Leistungen in einer Privatklinik zulasten ihrer Krankenkasse selbst verschaffen, wenn sie deren Gewährung später abgelehnt hat. 2. Berechtigte können von ihrer Krankenkasse nicht Erstattung von Kosten selbst beschaffter ärztlicher Leistungen beanspruchen, mit denen sie mangels ordnungsgemäßer Abrechnung nicht belastet sind.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 1/17 R