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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Die Nachwirkung von Tarifnormen erfasst nur solche Arbeitsverhältnisse, für die der betreffende Tarifvertrag zuvor iSv. § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend galt. 2. Das gilt nicht nur für erst im Nachwirkungszeitraum begründete Arbeitsverhältnisse, sondern auch für die Fälle, in denen die Tarifgebundenheit - zB durch den Gewerkschaftsbeitritt des Arbeitnehmers - erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 630/15
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9. Juli 2015 aufgehoben und wie folgt geändert: Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 6. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren. Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf bis 35.000 € festgesetzt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 385/15
Der Verfahrensbeistand erhält nach Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht für das Verfahren vor dem Ausgangsgericht keine erneute pauschale Vergütung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 420/16
Die rundfunkbeitragsrechtliche Privilegierung gemeinnütziger Einrichtungen der Altenhilfe nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 RBStV (juris: RdFunkBeitrStVtr BY) dient dem legitimen Ziel einer (weiteren) Förderung der Gemeinnützigkeit. Sie ist nicht gleichheitswidrig, weil sich die hierdurch umverteilungsbedingt entstehenden Belastungen für die anderen Beitragsschuldner in engen Grenzen halten.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 34/16
Ein Rechtsanwalt, der Beratungsleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer erbracht hat, die ihm ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben, kann die u.a. für diese Fälle vorgeschriebene Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung mit den darin geforderten Angaben (u.a. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mandanten, Gesamtbetrag der Beratungsleistungen an den Mandanten) nicht unter Berufung auf seine Schweigepflicht verweigern.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 15/15
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 146/17
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I - 26. Zivilkammer - vom 15. Oktober 2015 gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf ihre Kosten zurückzuweisen. Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen eines Monats Stellung zu nehmen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 506/15
1. Dem Tatrichter ist es nach § 286 ZPO grundsätzlich erlaubt, allein aufgrund des Vortrags der Parteien und ohne Beweiserhebung festzustellen, was für wahr und was für nicht wahr zu erachten ist (im Anschluss an BGH, 6. Oktober 1981, X ZR 57/80, BGHZ 82, 13 = NJW 1982, 940; BGH Beschluss vom 29. Oktober 1987, III ZR 54/87, BGHR ZPO § 141 Würdigung 1). 2. Der Tatrichter kann im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses den Behauptungen und Angaben (vgl. § 141 ZPO) einer Partei...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 48/17
In der Beschwerdesache … … betreffend das Patent 10 2007 062 515 hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 27. September 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt, der Richterin Kirschneck sowie der Richter Dipl.-Ing. J. Müller und Dr.-Ing. Kapels beschlossen: Die Einsprechende I, die d… GmbH, wird aus dem Beschwerdeverfahren verwiesen. Die Beschwerde der Einsprechenden II wird zurückgewiesen. Die...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 19 W (pat) 16/17
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. Juni 2015 - 5 Sa 1119/14 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 629/15
1. Sogenannte Schriftformheilungsklauseln sind mit der nicht abdingbaren Vorschrift des § 550 BGB unvereinbar und daher unwirksam. Sie können deshalb für sich genommen eine Vertragspartei nicht daran hindern, einen Mietvertrag unter Berufung auf einen Schriftformmangel ordentlich zu kündigen (Fortführung der Senatsurteile vom 22. Januar 2014, XII ZR 68/10, BGHZ 200, 98 = NJW 2014, 1087 und vom 30. April 2014, XII ZR 146/12, NJW 2014, 2102). 2. Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 114/16
NV: Ein Grundstück, das eine juristische Person des öffentlichen Rechts unmittelbar für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt und das ausschließlich ihr zuzurechnen ist, ist auch dann von der Grundsteuer befreit, wenn es mit einem Erbbaurecht zugunsten eines privaten Rechtsträgers belastet ist.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 14/15
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1979/17
1. NV: Für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung ist unerheblich, ob der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch ein originär gesetzlicher Anspruch ist . 2. NV: Der BFH kann unter den Voraussetzungen des § 126a FGO über die Revision durch Beschluss auch dann entscheiden, wenn die Vorentscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben ist, weil ihr ein Änderungsbescheid nachfolgt, der den Sachstreit jedoch nicht berührt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 18/16
NV: Verpflichtet sich eine steuerbefreite Unterstützungskasse dazu, nicht nur das von den Trägerunternehmen zugewendete Vermögen, sondern auch sämtliche aus den Zuwendungen erzielte Erträge für die Unterstützungsleistungen zu verwenden, ist die in der Steuerbilanz für diese Verpflichtung zu bildende Rückstellung nicht abzuzinsen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 65/15
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. April 2016 zugelassen, soweit darin die Berufung der Klägerin gegen ihre auf die Widerklage erfolgte Verurteilung zur Räumung und Herausgabe sowie zur Zahlung von mehr als 9.971,91 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 5.271,70 € seit dem 5. Juli 2014 und aus einem Betrag von 4.700,21 € seit dem 5. Juni 2014...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 54/16
1. Die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG erforderliche Vereinbarung, dass der Grundbesitz (Grundstück im zivilrechtlichen Sinn, Erbbaurecht) am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den Nutzer (juristische Person des öffentlichen Rechts) übertragen wird, kann nicht durch ein bloßes Optionsrecht des Nutzers auf Übertragung des Grundbesitzes am Ende dieses Zeitraums ersetzt werden. 2. Ein Grundstück, das eine juristische Person des öffentlichen Rechts unmittelbar für...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 13/15
Zwei Ansprüche beruhen auf "demselben Grund" im Sinne von § 213 BGB, wenn sie aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt abgeleitet sind, der die Grundlage für das Entstehen der beiden Ansprüche darstellt; der Anspruchsgrund muss "im Kern" identisch sein. Hieran fehlt es im Verhältnis zwischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen einerseits und Ansprüchen aus einer daneben abgeschlossenen (Haltbarkeits-)Garantie andererseits (Fortführung Senatsurteil vom 29. April...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 99/16
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberlandesgerichts München - 25. Zivilsenat - vom 22. Oktober 2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Ergänzend bemerkt der Senat: Nach der hier maßgeblichen Fassung der Gliedertaxe in den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 511/15
2017-09-27
BAG 4. Senat
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. Mai 2014 - 4 Sa 131/12 E - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 667/14