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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Die Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Russischen Föderation wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen einstweilen ausgesetzt. Binnen dieser Frist ist eine den Anforderungen des § 22 Absatz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz entsprechende Vollmacht im Original vorzulegen. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg wird mit der Durchführung der einstweiligen Anordnung beauftragt. Für Entscheidungen über die...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 351/19
1. Keine Erstattung einer Branntweinsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen, die nach § 153 Abs. 3 BranntwMonG deshalb entstanden ist, weil der Inhaber einer allgemeinen Verwendungserlaubnis vergällten Branntwein an andere Erlaubnisinhaber abgegeben hat . 2. Die allgemeine Verwendungserlaubnis nach § 44 BrStV umfasst nicht die Abgabe vergällten Branntweins an Dritte. Bei einer unerlaubten Abgabe liegt nicht lediglich ein Verstoß gegen Formvorschriften vor . 3. § 227 AO ermächtigt nicht zu...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 34/17
1. Auf die Revision des Beschwerdeführers wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 18. Juli 2018 in den Fällen II. 1 und II. 2 der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 558/18
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2018 - 3 Sa 253/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 74/18
1. NV: Wer sich mit einem Rechtsschutzbegehren an ein Gericht wendet, nimmt eine Prozesshandlung vor, für deren Auslegung die §§ 133, 157 BGB entsprechend gelten . 2. NV: Vor dem BFH muss sich jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 111/18
2019-02-27
BVerwG 6. Senat
Die in Art. 114 Abs. 2 GG begründete Sonderstellung des Bundesrechnungshofs schließt eine gerichtliche Überprüfung seiner Berichtstätigkeit nicht aus.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 1/18
1. Auf die Revisionen der Parteien wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2017 - 20 Sa 640/16 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 562/17
2019-02-27
BVerwG 8. Senat
1. Der räumliche Anwendungsbereich von § 1 Abs. 6 VermG ist nicht eröffnet, wenn ein im Schädigungszeitpunkt im Beitrittsgebiet belegener Vermögenswert noch vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes in den Geltungsbereich des alliierten Rückerstattungsrechts verbracht wurde und in dessen Anwendungsbereich fiel (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272). 2. Waren in einem solchen Fall die rückerstattungsrechtlichen Fristen zur Anmeldung von...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 2/18
1. Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BFHE 184, 482, BStBl II 1998, 573, unter II.2.) . 2. Der Topos des sog. Konzernrückhalts beschreibt lediglich den...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 73/16
Die Verjährung von Ansprüchen des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Das setzt grundsätzlich zum einen eine Änderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus. Zum anderen ist eine vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe des Mieters erforderlich (im Anschluss an Senatsurteil vom 19. November 2003 - XII ZR 68/00, NZM 2004, 98).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 63/18
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 204/19
2019-02-26
BVerwG 1. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 39/18
1. Die Beschlüsse des Landgerichts Rostock vom 17. Januar 2017 und vom 22. Dezember 2016 - 1 S 203/15 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Beschlüsse werden aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Rostock zurückverwiesen. 2. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1264/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 13. Juli 2018 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 692/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster vom 29. Juni 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 514/18
NV: Wurde die Frist zur Revisionsbegründung maßgeblich durch eigenes Verschulden des zuständigen Sachgebietsleiters versäumt, kommt es auf ein mögliches (zusätzliches) Büroversehen des Sachbearbeiters der Rechtsbehelfsstelle bzw. des Mitarbeiters der Poststelle nicht mehr an.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 25/18
2019-02-26
BSG 1. Senat
Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 31. Mai 2017 aufgehoben. Das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 12. Oktober 2016 wird abgeändert. Die Bescheide der Beklagten vom 8. Dezember 2015 und 27. Januar 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Februar 2016 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 33/17 R
2019-02-26
BSG 1. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. April 2018 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 23/18 R
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 2. Oktober 2018 a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Beleidigung verurteilt ist; die Verurteilung wegen Bedrohung entfällt, b) im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 14/19