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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das ihr am 28. Juli 2017 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 41/17
Das Ablehnungsgesuch des Klägers gegen den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, die Richter Prof. Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring wird als unbegründet zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 80/15
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch enthält keine Vorgaben für die Landesförderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 14/16
Eine Zulage nach § 45 BBesG kann nur gewährt werden für die Wahrnehmung einer höherwertigen, befristet bestehenden besonderen Aufgabe oder einer höherwertigen Aufgabe, die zwar auf Dauer besteht, von dem Beamten aber regelmäßig nur für einen begrenzten Zeitraum wahrgenommen wird.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 3/17
1. Die Regelung des zulässigen Ausmaßes von Tätowierungen bei Beamten setzt eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung voraus. 2. Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung kann ein Beamter auch durch plakative Kundgabe in Gestalt des Tragens einer Tätowierung mit verfassungsfeindlichem Inhalt ziehen. 3. Ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht setzt weder ein öffentlich sichtbares noch ein strafbares Verhalten des Beamten voraus.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 25/17
Nespresso-Kaffeekapsel 1. Als Marke angemeldete oder eingetragene dreidimensionale Warenverpackungsformen sind im Anmeldeverfahren bzw. Löschungsverfahren in gleicher Weise wie Warenformen auf Schutzhindernisse nach § 3 Abs. 2 MarkenG zu prüfen, wenn es sich um notwendige Verpackungsformen handelt (EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 – C 218/01 = GRUR 2004, 428 Rn. 32 und 33 – Henkel). Dabei ist bei der Prüfung nicht entscheidungserheblich, ob es sich bei der Verpackung um im Großhandel übliche...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 112/14
Ist die Versorgung des verstorbenen Beamten infolge Ehescheidung mit einem Versorgungsausgleich vorbelastet, ist bei dem Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge in die Ruhensberechnung für das eigene Ruhegehalt des hinterbliebenen Beamten nach § 54 Abs. 3 BeamtVG nur das nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG gekürzte Witwen- oder Witwergeld als abgeleitete Versorgung einzustellen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 9/16
NV: Ein Verfahrensmangel ist ausreichend dargelegt, wenn innerhalb der Frist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO die Tatsachen genau angegeben werden, die den Mangel ergeben, oder wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- einen Verfahrensmangel ergeben können .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 86/17
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Zweck ausschließlich auf Einkommenserzielung gerichtet ist, unterliegt nicht der Jagdsteuer (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2012 - 9 C 10.11 - BVerwGE 143, 210 und - 9 C 2.12 - BVerwGE 143, 216).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 14/16
Die gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG ersetzt - unabhängig von dem im Kündigungszeitpunkt ausgeübten betriebsverfassungsrechtlichen Amt - die Zustimmung des Betriebsrats im Hinblick auf die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 14/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 9. Mai 2017 aufgehoben a) im Ausspruch über die Einzelstrafe wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil der Geschädigten B. , b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 404/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2015 000 406.5 hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 16. November 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 521/15
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht: 1. Ist Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (RL 98/59/EG) dahin auszulegen, dass zur Bestimmung der Zahl der in der Regel in einem Betrieb tätigen Arbeitnehmer auf die Anzahl der im...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 90/17 (A)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 18. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 10/17 B
1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gefasste Beschlüsse der Gläubiger einer Schuldverschreibung können nur durch das Insolvenzgericht aufgehoben werden. 2. Ein Opt-in-Beschluss über die Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 kann noch getroffen werden, nachdem ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 260/15
1. Das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgegangene Verfahren sind in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit. 2. Ein Rechtsanwalt kann jedenfalls in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG erneut Gebühren verlangen, wenn er nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, der mehr als zwei Kalenderjahre nach Zustellung des Urteils eingelegt worden ist, in dem gerichtlichen Verfahren weiter tätig wird.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 152/16
Knochenzement I 1. Ein auf § 3a UWG i.V. mit § 17 UWG gestützter Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des Verbots der Fruchtziehung aus einer vorangegangenen Verletzung von Betriebsgeheimnissen erfasst nicht den Vertrieb und die Bewerbung von Produkten, die zwar Nachfolgeprodukte von unter Verletzung von Betriebsgeheimnissen hergestellter Produkte sind, selbst aber nicht unter Verletzung von Betriebsgeheimnissen hergestellt werden. 2. Die Ausnutzung der Auswirkungen eines...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 161/16
Auf die Revision des Nebenklägers M. wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 27. September 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte in den Fällen 1. bis 4. der Anklage freigesprochen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 83/17