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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2018-09-20
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 11/18
2018-09-20
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 13/18
Industrienähmaschinen 1. Für eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne aufgrund der Annahme lizenzvertraglicher Beziehungen sind über eine fast identische Nachahmung hinausgehende Hinweise auf mögliche lizenzrechtliche Verbindungen erforderlich. 2. Eine Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG kommt beim systematischen Nachbau einer Vielzahl eigenartiger Erzeugnisse einer Mitbewerberin in Betracht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 71/17
2018-09-20
BVerwG 5. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 PB 9/18
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Kläger gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. Februar 2018 gemäß § 552a Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 65/18
2018-09-20
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 46/17
Die Regelung betreffend den Übertritt eines Beamten der Bundesagentur für Arbeit kraft Gesetzes in den Dienst eines zugelassenen kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6c Abs. 1 SGB II (juris: SGB 2) ist verfassungsgemäß.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 12/18
uploaded Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10), Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 53/17
1. Legt der Dienstherr in Ausübung seines Organisationsermessens die konkrete Arbeitszeit eines Beamten durch allgemeine Richtlinien im Sinne des § 35 Satz 2 BeamtStG fest, steht es dem Beamten nicht zu, eigenmächtig hiervon abzuweichen. Aus einer solchen Missachtung der Befolgenspflicht kann ein beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch auch dann nicht hergeleitet werden, wenn der Beamte aufgrund seines eigenmächtigen Verhaltens mehr Dienst geleistet hat, als der Dienstherr von ihm verlangt hat....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 45/17
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt i.S. des § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründen, für die ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen ist . 2. Es bedarf nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR, wenn die gewerbliche Tätigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft innerhalb des in § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG vorgegebenen Verbandszwecks liegt (hier...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 6/16
2018-09-20
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 10/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 26. Juni 2017 aufgehoben a) in den Fällen 14 bis 17 der Urteilsgründe im Schuldspruch und Strafausspruch, b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 512/17
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberlandesgerichts München - 27. Zivilsenat - vom 11. Januar 2018 - 27 U 928/17 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 59.500,00 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 71/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 20. September 2017 hinsichtlich der Tat C.II.1 der Urteilsgründe aufgehoben. Der Angeklagte wird insoweit freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen insofern der Staatskasse zur Last. 2. Der Schuldspruch wird dahin geändert, dass der Angeklagte wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und gefährlicher...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 190/18
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten B. wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 10. November 2017 aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehenden Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten B. sowie die Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 195/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aurich vom 21. August 2017, auch im Adhäsionsausspruch, soweit der Angeklagte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 60.000 € nebst Zinsen verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird von einer Entscheidung im Adhäsionsverfahren abgesehen. Im Übrigen wird das vorbezeichnete Urteil im Adhäsionsausspruch dahin ergänzt, dass eine Verpflichtung zum Ersatz der materiellen Schäden der Nebenklägerin...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 618/17
Die Gegenvorstellung der Beklagten zu 3 und 4 gegen die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss des Senats vom 28. Juni 2018 wird als unzulässig verworfen. Auf die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 3 und 4 wird in Abänderung des Beschlusses vom 28. Juni 2018 der Streitwert für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde auf 1.500.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 122/17
Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 18. Januar 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Kläger mit Ausnahme etwaiger Kosten der Nebenintervenienten, die diese selbst tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 7/17
1. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 16. November 2017 - 633 Vollz 167/16 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 und in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. 2. Der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 9.Januar 2018 - 5 Ws 58/17 Vollz - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. 3. Die Beschlüsse werden aufgehoben. Die Sache...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 286/18