Urteile Wegerecht

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Darin wird die Beibehaltung der Freistellungsmöglichkeit für den Bereich der Wasserversorgung damit begründet, dass nicht geklärt sei, ob und mit welchem Inhalt die wasserrechtlichen Fachgesetze, insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz und die Wassergesetze der Länder, geändert werden müssten, wenn die kartellrechtliche Freistellung von Demarkationsabsprachen und ausschließlichen Wegerechten entfalle...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KVR 66/08
...Insoweit gilt hier nichts anderes als dies im Verhältnis von Wegerecht und Verkehrsrecht auch sonst der Fall ist. 88 (3) Die Abwägung erweist sich zudem nicht deshalb als fehlerhaft, weil die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten bei Extremwetterlagen, insbesondere hohen Windstärken und bestimmten Windrichtungen, zur Erhaltung der Manövrier- und Steuerfähigkeit zwangsläufig überschritten werden müssten...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 1/17, 7 A 1/17 (7 A 22/12)
...Grundrechtlich ist auch unerheblich, ob ein solcher Kommunikationsraum mit den Mitteln des öffentlichen Straßen- und Wegerechts oder des Zivilrechts geschaffen wird. Ein Verbot von Versammlungen kann auch nicht als Minus zu der Nichtöffnung des Geländes und damit als bloße Versagung einer freiwilligen Leistung angesehen werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 699/06
...Insoweit gilt hier nichts anderes als dies im Verhältnis von Wegerecht und Verkehrsrecht auch sonst der Fall ist. 93 Für eine generelle Herabsetzung der im Abschnitt zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 15 kn auf 12 bis 13 kn besteht entgegen der Auffassung der Klägerin auch in Anbetracht der Stellungnahme der GWS vom 29. September 2017 kein Anlass....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 17/12
...Insoweit gilt hier nichts anderes als dies im Verhältnis von Wegerecht und Verkehrsrecht auch sonst der Fall ist. 86 Für eine generelle Herabsetzung der im Abschnitt zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 15 kn auf 12 bis 13 kn besteht entgegen der Auffassung der Klägerin auch in Anbetracht der Stellungnahme der GWS vom 29. September 2017 kein Anlass....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 3/17