...Der Kläger beantragte Verlegung des Termins, da er urlaubsbedingt abwesend sei, und reichte zur Glaubhaftmachung eine Buchungsbestätigung für einen Urlaub vom 13. bis zum 21. Mai 2010 (Abflug 13. Mai 2010, 5:30 Uhr ab X) nach. Der Vorsitzende lehnte den Verlegungsantrag ab, da die erst am 13. Mai 2010 anzutretende Reise an der Terminsteilnahme am 12. Mai 2010 nicht hindere....