...Gläubiger des Ausstellers einer Inhaberschuldverschreibung sei nur, wer Inhaber der Urkunde sei und die Verfügungsbefugnis darüber habe. Da das Gesetz zwischen beiden Voraussetzungen trenne, komme es für die Frage, wer Inhaber der Urkunde sei, auf die tatsächlichen, nicht auf die rechtlichen Verhältnisse an....