...., der sich wegen des dringenden Tatverdachts einer Straftat nach § 129a, b StGB in Untersuchungshaft befindet (Bl. 122 Behördenakte). 43 Die oben aufgeführten Tatsachen belegen, dass der Antragsteller nicht nur überzeugter Anhänger des "IS" und der jihadistischen Ausrichtung des Salafismus ist, sondern vielmehr auch durch aktive Handlungen versuchte, Dritte zu radikalisieren und diese zur Bekämpfung...