...Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf Folgendes hin: Käme die neu berufene Strafkammer zu dem Schluss, dass der Angeklagte im Hinblick auf die gegen den Geschädigten abgegebenen Schüsse nicht schuldhaft gehandelt haben sollte, wäre zu prüfen, ob er sich der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB schuldig gemacht hat (vgl. Fischer, StGB, 61. Aufl., § 13 Rn. 53 aE)....