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Urteile für Unterhaltsvorschuss

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Februar 2004 (BGBl I 2004, 206) i.d.F. des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2915) ergangen sind, nichts geändert (s. Senatsurteil vom 28. April 2010 III R 1/08, BFHE 229, 262, BFH/NV 2010, 1540)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 4/09
...Darüber hinaus erhielt die Klägerin bis zum … einen Unterhaltsvorschuss in Höhe von monatlich 250 Zloty pro Kind. 2 Den Antrag der Klägerin, ihr für ihre drei Kinder Kindergeld zu gewähren, lehnte die Beklagte und Revisionsklägerin (Familienkasse) im Februar 2007 ab, den hiergegen gerichteten Einspruch wies sie durch Einspruchsentscheidung vom Juni 2007 als unbegründet zurück. 3 Das Finanzgericht (...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 56/08
...August 2011 III R 71/10, BFH/NV 2012, 298), auch nicht aus § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. des Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2915), der gemäß § 52 Abs. 61a EStG im Streitfall anwendbar ist....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 87/03
...Ferner hat der Senat in dieser Entscheidung ausgeführt, dass das BEEG mit dieser Vorschrift hinsichtlich der Anspruchsberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer und Ausländerinnen im Wesentlichen die entsprechende Regelung im § 1 Abs 6 Bundeserziehungsgeldgesetz (BerzGG) in der Fassung des Art 3 Nr 1 Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 15/14 B
...Es entschied, für den Zeitraum Januar 2001 bis August 2002 stehe der Klägerin wegen § 62 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (EStG), der gemäß § 52 Abs. 61a EStG im Streitfall anwendbar sei, kein Kindergeld zu....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 62/09
...Unter Berücksichtigung von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss (insgesamt 265 Euro) sei die Klägerin zu 2 bei einer Regelleistung von 207 Euro nicht bedürftig. 5 Die Auffassung des BSG greife aber jedenfalls nicht in dem hier zu beurteilenden Fall....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 72/11 B
...Es führte im Wesentlichen aus, die Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern nach § 62 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss --AuslAnsprG-- vom 13....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 1/08
...April 2015 Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1446), für den hinsichtlich des Begehrens in seiner Gesamtheit zu betrachtenden Zeitraum zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 36/16
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 14/08
...Nach dem durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2915) neu gefassten § 62 Abs. 2 EStG, der mit Wirkung vom 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 9/12
...Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R (juris), die zur wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG) i.d.F. des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 72/08
...Ein solcher würde sich aber ergeben, wenn man es zuließe, einen künftigen --nach Ablauf des Veranlagungszeitraums-- erst entstehenden Unterhaltsbedarf zum Anlass zu nehmen, Aufwendungen zur Deckung dieses künftigen Bedarfs schon im Veranlagungszeitraum vor Entstehung des betreffenden Unterhaltsbedarfs zu berücksichtigen. 20 Dabei ist es unerheblich, ob im Jahr der Zahlung des Unterhaltsvorschusses...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 35/16
...Über die dagegen eingelegte Berufung der Klägerin ist noch nicht entschieden. 4 Am 1.10.2008 - nach dem Ende des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss - stellte die Klägerin einen erneuten Antrag auf Gewährung von Kinderzuschlag, dem ua ein Bescheid über die Bewilligung von Wohngeld in Höhe von 98 Euro monatlich beigefügt war....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 KG 1/11 R
...Auch aus den Gesetzesmaterialien (zum Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss, BTDrucks 16/1368, S. 1 ff.) wird deutlich, dass der Gesetzgeber nicht den Familienkassen die Prüfung eines Aufenthaltstitels mit Erwerbsberechtigung auferlegen wollte....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 19/14
...wegen dieses unbefristeten Aufenthaltstitels und der damit von Gesetzes wegen verbundenen Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit von einem dauerhaften Aufenthalt aus (vgl den Entwurf des Elterngeldgesetzes BT-Drucks 16/2454 S 12 sowie zur vergleichbaren Vorläuferregelung im Bundeserziehungsgeldgesetz den Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 5/14 R
...Ihr Anspruch beurteilt sich hier nach § 1 BErzGG idF des Art 3 Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss (AuslAnsprG) vom 13.12.2006 (BGBl I 2915)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 7/09 R
...Er ersetzte ihn daher mit Art 3 Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss (AuslAnsprG) vom 13.12.2006 (BGBl I 2915)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 15/10 R
...November 2009 insgesamt 16.848 € an Unterhaltsvorschüssen. Der Antragsteller erstattete der Unterhaltsvorschusskasse insgesamt 851,20 €; diese verrechnete die Unterhaltsvorschusskasse mit der Hauptforderung. Mit Schreiben vom 2. Juli 2013 trat das Land Nordrhein-Westfalen die im Rechtsstreit geltend gemachten Forderungen aus unerlaubter Handlung an den Antragsgegner ab. 2 Mit Beschluss vom 22....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 65/14
...Sein Anspruch beurteilt sich hier nach § 1 BErzGG idF des Art 3 Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss (AuslAnsprG) vom 13.12.2006 (BGBl I 2915)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 6/09 R
...Diese Ungleichbehandlung bewirkt einen zumindest geringen Nachteil des Beigeladenen, der den Schutzbereich von Art 3 Abs 1 GG eröffnet (vgl BVerfGE 71, 39 <50>; Öndül, Der Anspruch von Drittstaatsangehörigen auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss, 2014, S 103 f). 26 Ein rechtlicher Nachteil des Beigeladenen kann nicht mit der Begründung verneint werden, die Klägerin wolle auf das für den...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 KG 1/14 R