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Urteile für Unterhaltsvorschuss

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Das Verwaltungsgericht hat in der Sache angenommen, § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBl I S. 1446), geändert durch Gesetz vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 28/12
...Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind nicht zu gewähren, wenn das Kind weiterhin auch durch den anderen Elternteil in einer Weise betreut wird, die eine wesentliche Entlastung des den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes zur Folge hat. 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Inanspruchnahme auf Ersatz von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 20/11
...Der Klägerin zu 2 sei bis einschließlich Dezember 2009 ein monatlicher Unterhaltsvorschuss in Höhe von 158 € bewilligt; der Anspruch bestehe voraussichtlich auch darüber hinaus bis zum 31. Juli 2010. Im Juli 2010 werde die Klägerin zu 2 12 Jahre alt und könne Unterhalt nach der dritten Altersstufe verlangen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 164/09
...Die Revision kann dem Senat insbesondere Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob das Wohnsitzerfordernis in § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder Unterhaltsausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG) mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 40/16, 5 B 40/16 (5 C 36/16)
...Vielmehr stellen sich die von den Klägern aufgeworfenen Rechtsfragen nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erkennbar nicht in gleicher Weise, da diese Verordnung die Unterhaltsvorschüsse aus ihrem Anwendungsbereich gerade ausgeschlossen hat. 7 Eine weitere Ausnahme von dem genannten Grundsatz ist zwar auch dann zu machen, wenn das ausgelaufene Recht noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 18/10, 5 B 18/10, 5 PKH 5/10
...Diesen hatte der Gläubiger wegen Unterhaltsansprüchen erwirkt, nachdem er an das leibliche Kind des Schuldners zu Händen der Kindesmutter Unterhaltsvorschuss gezahlt hatte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 42/15
...Im Wesentlichen lehnte er es dabei ab, von dem, dem Kläger zugerechneten Einkommen in Gestalt des Unterhaltsvorschusses und des Kindergeldes Beiträge für private Versicherungen in Abzug zu bringen. 4 Mit ihrer Klage gegen diese Bescheide in der Gestalt des Widerspruchsbescheides sind der Kläger und seine Mutter vor dem SG erfolglos geblieben (Urteil vom 20.8.2007)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 89/11 R
...Bei ihr war neben dem Kindergeld in Höhe von 154 Euro ein Unterhaltsvorschuss von 125 Euro als Einkommen anzurechnen. 5 Mit Einverständnis ihrer Betreuerin und ohne vorherige Einschaltung des Beklagten schloss die die Klägerin zu 1 mit ihrer Vermieterin am 17.7.2008 eine "Vereinbarung über Modernisierung und damit verbundener Mieterhöhung", in der ua niedergelegt war: 6 "Zwischen der Vermieterin und...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 32/12 R
...Im Übrigen hat die Beklagte dargelegt, dass ihre beiden Kinder Kindergeld erhalten, der Vater aber keinen Unterhalt zahlt und sie einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt nicht mehr bekommen kann, weil ihre Kinder das 12. Lebensjahr bereits vollendet haben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 174/13
...Art. 2 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006, BGBl I 2006, 2915, BStBl I 2007, 62). Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen die Vorlage des FG Köln als unzulässig beurteilt (Beschluss vom 6. November 2009 2 BvL 4/07, BFH/NV 2010, 153)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III S 11/09 (PKH)
...Januar 2006 in Kraft getreten und erfasst gemäß § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG alle Sachverhalte, bei denen --wie im Streitfall-- das Kindergeld noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist (Art. 2 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 48/10
...Die Forderung sei nur bedingt tituliert, nämlich unter der Voraussetzung, dass und soweit Unterhaltsvorschüsse erbracht seien. Erforderlich sei daher eine vom Rechtspfleger des Familiengerichts erteilte vollstreckbare Ausfertigung nach § 726 Abs. 1 ZPO. 2 Die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde des Gläubigers hat das Beschwerdegericht zurückgewiesen (LG Lüneburg, BeckRS 2011, 14461)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 57/11
...Das Beschwerdegericht hat nicht festgestellt, dass der unmittelbar unterhaltsberechtigte Sohn N. des Schuldners für einen nach Leistung des Unterhaltsvorschusses liegenden Zeitraum die Zahlung von Unterhalt gegenüber dem Schuldner im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG verlangt hat. Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 30/13
...bestehenden rückständigen Unterhaltsforderungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen. 19 Die durch § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG geschützten Interessen des vorrangigen Unterhaltsberechtigten, der am Vollstreckungsverfahren nicht beteiligt ist, werden hinreichend dadurch gewahrt, dass er, wenn er den Unterhalt für einen späteren Zeitraum gegenüber dem Schuldner verlangt, in dem ihm kein Unterhaltsvorschuss...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 22/13
...November 2012 III B 138/11, BFH/NV 2013, 372, m.w.N.). 6 b) Im Streitfall fehlt es an dem Klärungsbedarf der in der Beschwerdebegründung bezeichneten Rechtsfrage. 7 aa) Die vom Kläger als grundsätzlich bedeutsam angesehene Rechtsfrage, ob § 62 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes i.d.F des Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 119/12
...bestehenden rückständigen Unterhaltsforderungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen. 19 Die durch § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG geschützten Interessen des vorrangigen Unterhaltsberechtigten, der am Vollstreckungsverfahren nicht beteiligt ist, werden hinreichend dadurch gewahrt, dass er, wenn er den Unterhalt für einen späteren Zeitraum gegenüber dem Schuldner verlangt, in dem ihm kein Unterhaltsvorschuss...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 21/13
...Art. 2 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006, BGBl I 2006, 2915, BStBl I 2007, 62) nicht teilt. Das BVerfG hat inzwischen die Vorlage des FG Köln als unzulässig beurteilt (Beschluss vom 6. November 2009 2 BvL 4/07, BFH/NV 2010, 153, red....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III S 50/10 (PKH)
...Diesen hatte er wegen Unterhaltsansprüchen erwirkt, nachdem er als zuständige Gebietskörperschaft an das leibliche Kind des Schuldners zu Händen der Kindesmutter Unterhaltsvorschuss gezahlt hatte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 67/13
...Eine --wie im Fall des Klägers-- zeitlich kurzfristige Unterbrechung des in § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 20/10
...November 2012 III B 138/11, BFH/NV 2013, 372, m.w.N.). 10 b) Im Streitfall fehlt es an dem Klärungsbedarf der in der Beschwerdebegründung bezeichneten Rechtsfrage. 11 aa) Die vom Kläger als grundsätzlich bedeutsam angesehene Rechtsfrage, ob § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. des Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 88/13