...Dass in dem Unterrichtungsschreiben offen gelassen worden sei, ob die T in den Anwendungsbereich von Konzernbetriebsvereinbarungen falle, stelle keinen Mangel der Unterrichtung dar, weil der Hinweis auf die Existenz von Konzernbetriebsvereinbarungen bei einem konzernangehörigen Unternehmen, das noch keinen Betrieb unterhalte, dem Arbeitnehmer die ausreichende Informationsgrundlage zu weiteren Erkundigungen...