...Er verfügt aktuell über keine weitere Einkunftsquelle als die Bezüge aus seiner Berufstätigkeit, um seinen eigenen Unterhalt bestreiten und die Unterhaltsansprüche seiner Kinder erfüllen zu können. Dass er durch die Ausbildung bei der Bundeswehr Kenntnisse erlangt hat, die es begünstigen könnten, zeitnah in der Privatwirtschaft erwerbstätig zu werden, ändert daran nichts....