...Die Beklagte wird über die in Ziffer I 1 des Berufungsurteils enthaltene Verurteilung hinaus unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Kopfhörer in den Verkehr zu bringen,...