...unzutreffend, weil der Anleger gegebenenfalls auch auf Rückerstattung gewinnunabhängiger Ausschüttungen in Anspruch genommen werden könne, die er nicht ausbezahlt erhalten habe, da sie vereinbarungsgemäß in das Beteiligungsprogramm "Plus" geflossen seien. 20 Bei seiner Beweiswürdigung hat das Landgericht aus dem Verhandlungsprotokoll folgende Erklärungen des Zeugen zitiert: "Der größte anzunehmende Unfall...