...Zutreffend weist die Revisionserwiderung darauf hin, dass der Beklagte zu 2 nicht etwa behauptet hat, den Unfall nicht bemerkt zu haben, sondern vielmehr bestritten hat, den Kläger angefahren zu haben. Da dieses Vorbringen für den Kläger ungünstig ist, ist die Annahme, er habe es sich - hilfsweise - zu Eigen gemacht, auszuschließen....