...L. schloss seinerseits einen Untermietvertrag mit der EWW, die ihn vor dem Umzug in der früheren Wohnung betreut hatte und auch nach dem Umzug in der neuen weiterhin betreute. Der Kläger lehnte die (weitere) Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen, die L. zuvor beantragt hatte, ab, weil er sich wegen des Umzugs nicht mehr für zuständig erachtete....