...Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 13c Rz 7; Ramb, Neue Wirtschaftsbriefe für Steuer- und Wirtschaftsrecht 2009, 2352, 2358; Billig, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 2014, 208, unter Tz II.1.). 17 3....
...Zum anderen ist mit der Berufungseinlegung auch bereits eine 1,6-fache Verfahrensgebühr der Prozessbevollmächtigten der Beklagten nebst Auslagenpauschale und Umsatzsteuer entstanden. Unter Zugrundelegung des gemäß § 32 Abs. 1 RVG auch für die Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung maßgeblichen Berufungsstreitwerts in Höhe von 12.068.46 € ergeben sich Anwaltskosten in Höhe von 1.173,82 €....
...September 2016 5 K 171/16 hatte das FG die Klage des Antragstellers auf Wiederaufnahme des Verfahrens 5 K 219/12 wegen Herausgabe der Umsatzsteuererklärungen 2008 bis 2010 und mit Urteil vom gleichen Tage 5 K 172/16 die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Umsatzsteuer 2010 abgewiesen, da beide Verfahren rechtskräftig beendet worden waren und Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens durch...
...Die Umsatzsteuer sei während des Bestehens dieser Beteiligung entstanden. 2 Der Klägerin stehen aufgrund von Umsatzsteuerfestsetzungen 2007 bis 2010 vom 4. März 2011 gegenüber dem FA Guthaben zu. Das FA ist der Auffassung, dieses Guthaben der Klägerin sei durch Aufrechnung mit ihren Haftungsschulden erloschen. Es hat darüber den angefochtenen Abrechnungsbescheid vom 20....
...Das gilt --wie der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) zu Recht ausführt-- umso mehr, als das FG ausweislich des Sitzungsprotokolls die Niederschrift der Aussagen des M im Strafverfahren der Bußgeld- und Strafsachenstelle X wegen Einkommen-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer sowie auszugsweise das Sitzungsprotokoll betreffend die Zeugenaussage des M in einem anderen Verfahren vor dem Hessischen...
...Hartmann, Umsatzsteuer- und Verkehr-steuer-Recht 2001, 255, 258 f.). 11 Da die Abfindung in einem solchen Fall aus dem Vermögen des künftigen gesetzlichen Erben geleistet wird, liegt eine freigebige Zuwendung von diesem an den Empfänger der Abfindung vor....
...April 2009 dahin abgeändert, dass weitere vom Kläger an den Beklagten zu erstattende Kosten festgesetzt werden in Höhe von 312,97 € (darin enthalten 49,97 € Umsatzsteuer) zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für das Jahr seit 12. Februar 2009. Der Kläger hat die Kosten der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbeschwerde zu tragen....
...Die von der Klägerin herausgehobenen Rechtsfragen zur Auslegung von § 60 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) sind nicht grundsätzlich bedeutsam i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO....
...Die Erstattung erfolgt zuzüglich der für Vergütungen nach § 54 UrhG jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 7%). (3) Voraussetzung für die Möglichkeit, eine Erstattung zu erhalten, ist, dass für die Vertragsprodukte, für die eine Erstattung erfolgen soll, die Vergütung an die ZPÜ entrichtet worden ist....
...für den Mehraufwand im Rahmen der Konzernstruktur - für die Zustimmungspflicht bei der Begründung von Masseverbindlichkeiten - für die umfangreiche Information des Gläubigerausschusses. 8 Die Höhe des Gesamtzuschlages hat es auf 30 v.H. bemessen. 9 Auf der Grundlage der vom vorläufigen Sachwalter angegebenen Berechnungsgrundlage hat es die Vergütung des Insolvenzverwalters mit 98.259,26 € und die Umsatzsteuer...
...war die Klägerin bei der Bewirtschaftung eines Kiosks, einer Cafeteria und in der Personalkantine für die A-KG gegen Entgelt tätig. 5 Die Klägerin ging in ihren Umsatzsteuerjahreserklärungen 2003 bis 2007 und in den Umsatzsteuervoranmeldungen 2008 davon aus, dass sie steuerpflichtige Leistungen erbracht habe, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. 6 Im Anschluss an eine Außenprüfung und an eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung...
...GmbH für die Voranmeldungszeiträume September und Dezember 2000 jeweils unrichtige Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Sie machten zu Unrecht Umsatzsteuer in Höhe von 480.000 DM bzw. 828.000 DM aus Scheinrechnungen, die für die Manipulationen der Umsatzzahlen der I. AG erstellt worden waren, als Vorsteuern geltend....
...September 1995 erließ das FA gegenüber der Klägerin eine Prüfungsanordnung für die Zeiträume 1989 bis 1993 u.a. hinsichtlich der Umsatzsteuer, der gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns, der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens (einschließlich des Stichtags 1. Januar 1994) und der gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts....
...2009, 968 ebenfalls nicht ausgeführt, dass der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand des Spielers nur nach Kürzung um die Vergnügungsteuer als Bemessungsgrundlage dieser Steuer herangezogen werden dürfe. 30 ccc) Entsprechendes gilt auch im Hinblick darauf, dass die Steuer auf den Spieleinsatz erhoben wird, ohne dass dieser zunächst um die ab dem Besteuerungszeitraum Mai 2006 zu entrichtende Umsatzsteuer...
...Dies trifft auf die Umsatzsteuer zu. 12 b) Die Hilfeleistung in Steuersachen erfolgt geschäftsmäßig, wenn jemand ausdrücklich oder erkennbar die Absicht verfolgt, die Tätigkeit in gleicher Art zu wiederholen und zu einem wiederkehrenden oder dauernden Bestandteil seiner selbständigen Beschäftigung zu machen....
...Einer der Gesellschafter (nachfolgend G) war in den Streitjahren 2003 und 2004 zu 60 % an der Sozietät beteiligt und vermietete an sie auf der Grundlage von in den Jahren 1999 und 2003 schriftlich vereinbarten Mietverträgen neben einem weiteren Fahrzeug den in seinem Eigentum stehenden PKW der Marke Porsche 911 zu einem Mietzins von monatlich 2.454,20 € (= 29.450,40 € Jahresnettobetrag) zuzüglich der Umsatzsteuer...
...Als Vergütung wurde ein Pauschalfestpreishonorar in Höhe von 5.150 € einschließlich Umsatzsteuer vereinbart. 4 Das FA vertrat daraufhin die Ansicht, das wirtschaftlich gewollte Ergebnis des Erwerbs sei das bezugsfertige Haus gewesen, und setzte mit Bescheid vom 8. März 2010 die Grunderwerbsteuer auf 24.669 € fest. Es schätzte dabei die zusätzlich angefallenen Baukosten auf 180.000 €....
...NV: Die Frage der Selbständigkeit natürlicher Personen ist für die Einkommen-, die Gewerbe- und die Umsatzsteuer grundsätzlich nach denselben Grundsätzen zu beurteilen; dabei kommt der jeweiligen sozial-, und arbeits- oder steuerrechtlichen Beurteilung zwar indizielle Bedeutung zu; eine rechtliche Bindung besteht aber nicht . 3....
...Die sich hieraus ergebende --bislang noch nicht berücksichtigte-- Umsatzsteuer von 310,39 € ist im Urteil verrechnet worden mit --unstreitigen-- Vorsteuern in Höhe von 600 €. 9 Mit der Revision wendet sich die Klägerin gegen die Versagung der Durchschnittssatzbesteuerung und rügt die Verletzung von § 24 UStG, Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Anhang VIII der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28....
Urteile
Bundesfinanzhof
V R 55/16
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