...Jede dieser Spaltungsformen kann aber durch die Einbeziehung eines anderen Rechtsträgers zu einer Trennung von Produktionsfaktoren und Arbeitsverhältnissen führen, die beim Ausgangsrechtsträger noch eine Einheit gebildet haben, indem die Vermögensteile einer Anlagegesellschaft zugewiesen und einer Betriebsgesellschaft, bei der die Arbeitnehmer beschäftigt sind, zur bloßen Nutzung überlassen werden....