...Das heißt, es ist abzustellen zB auf die Beschaffenheit des zurückzulegenden Weges, das Verkehrsaufkommen dort, das Alter des Schülers, etwaige körperliche Beeinträchtigungen oder die Erforderlichkeit des regelmäßigen Transportes größerer Gepäckstücke (vgl Leopold in Schlegel/Voelzke, juris PK, SGB II, 4. Aufl 2015, § 28 RdNr 125; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Stand 7/2015, § 28 RdNr 67)....