.... § 9 Abs. 1 StGB zu sehen, wonach das deutsche Strafrecht für im Inland begangene Taten gilt und Tatort jeder Ort ist, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte (sog. Ubiquitätsprinzip)....