...In ihrem im Jahr 1993 abgeschlossenen Arbeitsvertrag heißt es: „§ 2 Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) sowie den jeweils ergänzenden, ändernden, ersetzenden und sonstigen für die Art der Tätigkeit des Beschäftigten einschlägigen Tarifvereinbarungen.“ 3 Die Klägerin war zuletzt in VergGr. Kr. Va, Stufe 9 BAT eingruppiert....