...Die Regelungen § 5 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 TV IKK-BR zeigen, dass die Tarifparteien die Situation dieser Personengruppe selbst ausgestalten wollten. § 5 Abs. 1 TV IKK-BR enthält daher eine spezielle Regelung für die vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmer, die sich nicht nur auf die Unverfallbarkeit ihrer Anwartschaften, sondern auch auf die Berechnung ihrer Betriebsrenten bezieht. 36 bb) Die betriebliche...