...Er machte die ihm dadurch entstandenen Aufwendungen in Höhe von 6.540 €, die sich im Wesentlichen aus Miete, Fahrtkosten, Studiengebühren sowie Verpflegungsmehraufwand zusammensetzten, als Werbungskosten geltend. 3 Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt) berücksichtigte die geltend gemachten Aufwendungen nicht....