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Urteile für Studiengebühr

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Studiengebühren, Aufwendungen für Bücher usw.). Sie orientieren sich dem Grunde und der Höhe nach an den Beträgen, die im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses als Werbungskosten anzusetzen wären (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 77/00, BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12). 11 4....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 70/08
...Das Amtsgericht hat der Klage auf Zahlung von "Studiengebühren" in Höhe von 1.860 € nebst Zinsen und Kosten stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht das Urteil der Vorinstanz abgeändert und die Klage im Hinblick auf § 7 als unzulässig abgewiesen. Hiergegen richtet sich die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers. 2 Die zulässige Revision ist begründet....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 16/11
...Im November 2008 beantragte er bei der Beklagten ua die Übernahme der Anschaffungskosten für Telefon und Internetempfangsgeräte, Computer und Multifunktionsdrucker sowie für Spracherkennungssoftware, die Übernahme laufender Telefonkosten samt Internetflatrate, die Übernahme der Studiengebühren für ein Studium an 20 Fakultäten diverser Hochschulen, die Feststellung seines Rechts auf Bildung, Weiterbildung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 23/11 R
...Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG-- (Stand August 2004, BStBl I 2004, 743, 786), wonach ein Abzug der Semester- oder Rückmeldegebühren -anders als der Studiengebühren- ausscheide, sei abzulehnen. 5 Mit der Revision rügt die Familienkasse die unzutreffende Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG. Zur Begründung verweist sie auf die eben genannte Regelung in Abschn. 63.4.2.8....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 38/08
...Studiengebühren, Aufwendungen für Bücher usw.). Nicht zu den ausbildungsbedingten Mehraufwendungen gehört jedoch in der Regel der mit dem Jahresgrenzbetrag bereits typischerweise abgegoltene erhöhte Lebensbedarf wegen einer auswärtigen Unterbringung (BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 78/00, BFH/NV 2001, 1558; in BFHE 199, 283, BStBl II 2002, 695; in BFH/NV 2008, 1664). 13 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 28/09
...Mai 1999 (GVBl I S. 130 <132>) eingeführte Ausschluss von Studiengebühren gemäß Satz 2: Für ein Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß und für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluß führt, werden Studiengebühren nicht erhoben. 9 d) Eine nach Erlass von § 30 Abs. 1a BbgHG a.F. gestellte parlamentarische Anfrage betreffend...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvL 2/14, 2 BvL 3/14, 2 BvL 4/14, 2 BvL 5/14
...Das Finanzgericht (FG) entschied, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes den im Kalenderjahr 2006 nach § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) a.F. maßgeblichen Grenzbetrag in Höhe von 7.680 € überschritten. 7 Nach Abzug der vom Kläger nachgewiesenen Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (677,10 €) sowie der Studiengebühren (170 €) verblieben Einkünfte...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 36/11
...Die Studiengebühren betrugen 700 € monatlich. Er lebte im Haushalt seines als Rechtsanwalt tätigen Vaters. 3 Am 10. Oktober 2013 beantragte der Kläger bei der Beklagten und Beschwerdegegnerin (Familienkasse), das Kindergeld an ihn auszuzahlen. Er gab an, dass seine in X lebende Mutter Barunterhalt in Höhe von 304 € im Monat leisten würde und sein Vater für die Zeit vom 1. Mai 2013 bis 31....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 124/14
...Die Klägerin erklärte für das Jahr 2004 Aufwendungen zur Rechtsverfolgung und Studiengebühren in Höhe von insgesamt 11.453 € und für das Jahr 2005 solche in Höhe von 12.079 €, insbesondere für Rechtsverfolgung, Reisen und Studium. 4 Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) hat den Antrag der Klägerin, einen verbleibenden Verlustvortrag auf den 31. Dezember 2004 und 31....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 7/10
...Die bildungspolitische Forderung nach der Einführung von Studiengebühren, die Äußerungen zur Hochschulfinanzierung und die Kritik am föderalen Bildungssystem (DIHK-Positionspapier vom Februar 2005; Newsletter aus der Zeit von März bis August 2013) waren mangels Darlegung eines Wirtschaftsbezugs thematisch ebenso unzulässig wie die Äußerungen zum Hochwasserschutz (Newsletter vom Juli 2013), die keine...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 4/15
.... § 45 Abs 2 S 1 SGB X sei hier unzutreffend unbeachtet geblieben, weil er sein Studium nur im Vertrauen darauf weitergeführt habe, von Studiengebühren befreit und als Student krankenversicherungspflichtig zu sein....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 17/12 R
...Die Werbungskosten ergaben sich aus den Aufwendungen für Arbeitsmittel (Absetzungen für Abnutzung auf PC 723 €, Fachliteratur pauschal 150 €, Studiengebühren 5.120 €) sowie aus den Kosten für das Auslandssemester in Australien (Zimmermiete 5.000 €; Verpflegungsmehraufwand für 180 Tage x 39 € = 7.020 €; Flugkosten 1.515 €). 5 Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 8/12
...Den Anforderungen des modernen Berufslebens sollte dadurch Rechnung getragen werden, dass diese Kosten künftig bis zu einem Betrag von 4.000 € abgezogen werden könnten; damit würden Ausbildungs– oder Studiengänge mit erhöhten Aufwendungen etwa durch Ausbildungs- oder Studiengebühren und Lernmittel angemessen berücksichtigt. 96 (2) Der Regelungszweck der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung der...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 72/13
...Den Anforderungen des modernen Berufslebens sollte dadurch Rechnung getragen werden, dass diese Kosten künftig bis zu einem Betrag von 4.000 € abgezogen werden könnten; damit würden Ausbildungs– oder Studiengänge mit erhöhten Aufwendungen etwa durch Ausbildungs- oder Studiengebühren und Lernmittel angemessen berücksichtigt. 101 (2) Der Regelungszweck der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 38/12
...Den Anforderungen des modernen Berufslebens sollte dadurch Rechnung getragen werden, dass diese Kosten künftig bis zu einem Betrag von 4.000 € abgezogen werden könnten; damit würden Ausbildungs– oder Studiengänge mit erhöhten Aufwendungen etwa durch Ausbildungs- oder Studiengebühren und Lernmittel angemessen berücksichtigt. 98 (2) Der Regelungszweck der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung der...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 61/11
...Den Anforderungen des modernen Berufslebens sollte dadurch Rechnung getragen werden, dass diese Kosten künftig bis zu einem Betrag von 4.000 € abgezogen werden könnten; damit würden Ausbildungs– oder Studiengänge mit erhöhten Aufwendungen etwa durch Ausbildungs- oder Studiengebühren und Lernmittel angemessen berücksichtigt. 95 (2) Der Regelungszweck der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung der...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 2/13
...Den Anforderungen des modernen Berufslebens sollte dadurch Rechnung getragen werden, dass diese Kosten künftig bis zu einem Betrag von 4.000 € abgezogen werden könnten; damit würden Ausbildungs– oder Studiengänge mit erhöhten Aufwendungen etwa durch Ausbildungs- oder Studiengebühren und Lernmittel angemessen berücksichtigt. 99 (2) Der Regelungszweck der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung der...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 2/12