Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg (Lahn) vom 3. Mai 2016, soweit es ihn betrifft und er verurteilt worden ist, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Wetzlar - Strafrichter - zurückverwiesen.