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JAHR
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 10. Oktober 2017 im Maßregelausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 51/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 6. Dezember 2017 a) im Schuld- und Strafausspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu der Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt wird; b) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 95/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 24. November 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen; jedoch wird der Schuldspruch dahin neu...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 115/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 11. Oktober 2017, soweit es ihn betrifft, aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zum Tatgeschehen aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 88/18
1. Das Verfahren wird eingestellt. 2. Der Staatskasse fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten zur Last. 3. Die Staatskasse ist nicht verpflichtet, den Angeklagten für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen zu entschädigen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 51/17
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 11. Juli 2017 wird verworfen. Jedoch wird das vorgenannte Urteil im Schuldspruch klarstellend wie folgt neu gefasst: Der Angeklagte ist des sexuellen Übergriffs, exhibitionistischer Handlungen in 43 Fällen und des tateinheitlichen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften schuldig; im Übrigen ist er freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 643/17
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 4. August 2017 dahin geändert, dass gegen den Angeklagten G. als Gesamtschuldner mit dem Angeklagten A. L. die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 19.270,63 € angeordnet wird; weiterhin wird das vorgenannte Urteil, auch soweit es die Mitangeklagten Gö. , Göt. und E. L. betrifft, dahin geändert, dass diese Mitangeklagten in Höhe der gegen sie angeordneten Einziehungen mit den Angeklagten G. und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 623/17, 5 StR 624/17
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 4. August 2017 dahin geändert, dass gegen den Angeklagten G. als Gesamtschuldner mit dem Angeklagten A. L. die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 19.270,63 € angeordnet wird; weiterhin wird das vorgenannte Urteil, auch soweit es die Mitangeklagten Gö. , Göt. und E. L. betrifft, dahin geändert, dass diese Mitangeklagten in Höhe der gegen sie angeordneten Einziehungen mit den Angeklagten G. und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 8. November 2017 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 121/18
Der durch eine schwere Brandstiftung entstandene Sachschaden an einem Wohngebäude ist dann erheblich im Sinne des § 306e Abs. 1 StGB, wenn - bezogen auf das Tatobjekt - mindestens 2.500 Euro zur Schadensbeseitigung erforderlich sind.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 169/18
1. Die Revision des Angeklagten Z. gegen das Urteil des Landgerichts Hagen vom 8. Juni 2017 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte Z. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. 2. Auf die Revisionen der Angeklagten T. , K. und W. wird das vorgenannte Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es diese Angeklagten betrifft. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Jugendstrafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 584/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 19. Oktober 2017 a) im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte des Diebstahls in neun Fällen, des Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit mit Diebstahl sowie eines weiteren Wohnungseinbruchdiebstahls schuldig ist, b) im Ausspruch über die im Fall II. 11 der Urteilsgründe verhängte Einzelstrafe aufgehoben; diese entfällt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 18/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 12. Dezember 2017 a) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben; b) im Ausspruch über die Einziehung dahingehend berichtigt, dass die Einziehung des Wertes des Tatertrages i. H. v. 232.000,00 € angeordnet ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 100/18
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 19. September 2017 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die der Angeklagten dadurch entstandenen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 117/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 6. Dezember 2017, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Strafausspruch, b) soweit eine Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 166/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 10. Mai 2017 wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 508/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14. November 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 108/18
1. Auf die Revision des Nebenklägers wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 11. August 2017 zugunsten des Angeklagten aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen bestehen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Nebenkläger hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 622/17
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27. September 2017 mit Ausnahme der Feststellungen zu dem jeweiligen äußeren Tatgeschehen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 33/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Weiden i.d. OPf. vom 5. Juli 2017 - soweit es den Angeklagten betrifft - im Ausspruch über die Einziehung des Wertes des Erlangten aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 633/17