Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird die Kostenentscheidung im Urteil des Landgerichts Essen vom 10. Juni 2015, soweit sie ihn betrifft, dahin geändert, dass davon abgesehen wird, dem Angeklagten die Kosten und gerichtlichen Auslagen aufzuerlegen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.