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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 11. Februar 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 248/16
1. Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 31. Juli 2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen, unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Essen-Borbeck vom 21. März 2011 und 11. Mai 2011 und unter Auflösung der Gesamtstrafe aus dem Beschluss...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 100/16
1. Die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge, mit der ein Beweisverwertungsverbot wegen Fehlern bei einer Durchsuchung zur Sicherstellung von Sachbeweisen geltend gemacht wird, setzt keinen auf den Zeitpunkt des § 257 Abs. 1 StPO befristeten Widerspruch des verteidigten Angeklagten gegen die Verwertung voraus. Es bedarf auch keiner vorgreiflichen Anrufung des Gerichts gemäß § 238 Abs. 2 StPO. 2. Ist beim Ermittlungsrichter ein Durchsuchungsbeschluss beantragt, ist auch dann, wenn dieser sich...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 46/15
Eine Zuständigkeit des Landgerichts, welche zur Verweisung gemäß § 270 StPO führt, ergibt sich nicht daraus, dass nach Scheitern von Verständigungsgesprächen beim Amtsgericht (Schöffengericht) dieses einen besonderen Umfang der Sache (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG) annimmt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 330/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 2. Mai 2016 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 311/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 11. April 2016 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zu den Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne von §...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 328/16
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 22. März 2016 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 268/16
Die Sache wird an das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen zurückgegeben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 335/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 5. Februar 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts Freiburg zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 320/16
Auf die Beschwerde der Angeklagten wird der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 3. August 2016 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 30/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Marburg vom 31. August 2015 a) hinsichtlich des Schuldspruchs im Fall II.1 der Urteilsgründe mit den Feststellungen, b) im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 63/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 21. Dezember 2015 a) im Schuldspruch dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte der versuchten Freiheitsberaubung und des erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung schuldig ist, b) im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 223/16
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 13. Mai 2014 werden mit der Maßgabe verworfen, dass jeweils ein weiterer Monat der erkannten Freiheitsstrafe als vollstreckt gilt. 2. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 401/14
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 3. Februar 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 293/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. März 2016 wird mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO) nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen, dass die Anordnung der Maßregel (§ 64 StGB) entfällt; die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Entziehungsanstalt im Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. Februar 2015 – (528 KLs) 251 Js 683/15 (36/14) – wird aufrechterhalten. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 417/16
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 8. April 2016 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen Aussetzung entfällt, b) im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 391/16
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 7. Dezember 2015 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Angeklagte M. Y. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen; beim Angeklagten A. Y. wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens abgesehen (§§ 74, 109 Abs. 1 JGG); die im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 263/16
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. August 2016 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 29/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. November 2015 aufgehoben, soweit es den Angeklagten A. betrifft; aufrechterhalten bleiben jedoch die Feststellungen sowie der Ausspruch über die Kompensation. 2. Im Übrigen wird die Revision verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 245/16