1. Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 19. Juni 2009, soweit es ihn betrifft, dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen, des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in fünf Fällen, des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln sowie des versuchten Diebstahls schuldig ist und die wegen unerlaubten Handeltreibens im Fall II. 9 der Urteilsgründe verhängte...