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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 26. April 2010 aufgehoben mit Ausnahme der Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen der versuchten Nötigung. 2. Vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wird der Angeklagte freigesprochen. 3. Im übrigen Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an den Strafrichter beim Amtsgericht Augsburg...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 301/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 10. September 2009 - auch soweit es den Mitangeklagten U. betrifft - mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit die Angeklagten im Fall II. 1. der Urteilsgründe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden sind; b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 226/10
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 10. März 2010 wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 295/10
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 16. Februar 2010 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 347/10
Ob im Rahmen der Beweiserhebung eines Untersuchungsausschusses die Gegenüberstellung von Zeugen durchzuführen ist, entscheidet gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1, § 24 Abs. 2 PUAG der Untersuchungsausschuss mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen abschließend. Das Untersuchungsausschussgesetz räumt der qualifizierten Minderheit von einem Viertel der Mitglieder nicht die Befugnis ein, gegen den Willen der Ausschussmehrheit die Gegenüberstellung durchzusetzen oder die Entscheidung der Mehrheit gerichtlich...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 ARs 23/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 23. Februar 2010 - mit Ausnahme der Adhäsionsentscheidungen - mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 265/10
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 1. Dezember 2009 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat zu der vom Angeklagten W. erhobenen Rüge eines Verstoßes gegen § 257c Abs. 5 StPO: Der Senat braucht auf die - zulässig erhobene - Rüge, das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 228/10
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 23. November 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Jugendkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 378/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 22. Dezember 2009 aufgehoben, a) soweit der Angeklagte wegen Geldfälschung in Tateinheit mit Betrug in zwei Fällen verurteilt worden ist; jedoch bleiben die insoweit getroffenen Feststellungen aufrechterhalten; b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 227/10
1. Auf die Revision des Angeklagten A. C. wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 30. November 2009, soweit es ihn betrifft, im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte a) im Fall II. 8 der Urteilsgründe wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und b) im Fall II. 83 der Urteilsgründe wegen Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten A. C. und die Revision der Angeklagten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 199/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 4. März 2010 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Heidelberg zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 351/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. März 2010, soweit es ihn betrifft, im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall 1 der Urteilsgründe und über die Gesamtfreiheitsstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 318/10
Die besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG ist auch dann ab dem auf die Antragstellung an die zuständige Verwaltungsbehörde folgenden Monat auszuzahlen, wenn der Antrag gestellt wird, bevor eine rechtskräftige gerichtliche Rehabilitierungsentscheidung vorliegt .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 646/09
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 1. März 2010 dahin abgeändert, dass a) der Angeklagte im Fall II. 9 der Urteilsgründe des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig ist, b) die Einzelstrafe im Fall II. 9 der Urteilsgründe auf ein Jahr Freiheitsstrafe festgesetzt wird. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 296/10
Der Täter stiehlt auch dann eine durch ein verschlossenes Behältnis besonders gesicherte Sache, wenn er als Unberechtigter den ordnungsgemäß dafür vorgesehenen Schlüssel verwendet .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 385/10
Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts Viersen vom 22. März 2010 wird aufgehoben. Zuständig für die Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe zur Bewährung beziehen, ist der Jugendrichter bei dem Amtsgericht Viersen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 260/10
1. Der Antrag des Angeklagten N., ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge zu gewähren, wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts verworfen. 2. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 1. März 2010 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 271/10
Der Antrag des Verurteilten, ihm nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Aurich vom 11. August 2009 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird auf seine Kosten verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 269/10
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 27. Januar 2010 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 195/10
I. 1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 18. Dezember 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten T. wird das vorbezeichnete Urteil, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 3. Im Umfang der Aufhebungen wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel und die durch die Revision der Staatsanwaltschaft entstandenen notwendigen Auslagen der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 190/10