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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 26. März 2010 dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Betruges in fünf Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt ist. Die Einzelstrafe von neun Monaten im Fall II. 4 der Urteilsgründe entfällt. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 422/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Dezember 2009 nach § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 229/10
1. Das Gespräch, das ein Konsularbeamter mit einem in ausländischer Haft befindlichen deutschen Beschuldigten in Erfüllung seiner Hilfspflicht nach § 7 KonsG führt, ist keine Vernehmung im Sinne von § 136a StPO . 2. Wird ein Beschuldigter in ausländischer Haft bei Vernehmungen geschlagen, so führt dies nicht zur Unverwertbarkeit seiner Äußerungen im Rahmen eines Gesprächs, das er während der Haft mit einem deutschen Konsularbeamten führt, wenn hierbei die Misshandlungen keinen Einfluss auf den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 573/09
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 8. September 2009 a) aufgehoben, soweit der Angeklagte in den Fällen K. b), d), f), h), j), l) und n), V. b) und d) sowie M. b) und c) verurteilt worden ist, b) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte schuldig ist - des Betruges in 26 Fällen, davon in einem Fall in zwei tateinheitlichen Fällen, jeweils in Tateinheit mit Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, - des Betruges in 63 Fällen, davon in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 131/10
1. Eine nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 BetrVG strafbare Beeinflussung der Wahl des Betriebsrats liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitgeber einer Wahlvorschlagsliste durch die Zuwendung von Geldmitteln ermöglicht, sich im Zusammenhang mit der Wahl nachhaltiger als sonst möglich zu präsentieren, und wenn dabei die finanzielle Unterstützung der Kandidaten durch den Arbeitgeber verschleiert wird . 2. Eine Normverletzung ist in der Regel nur dann pflichtwidrig i.S.d. § 266...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 220/09
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9. Februar 2010 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 423/10
1. Auf die Revisionen des Angeklagten und des Nebenklägers wird das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 18. Dezember 2009 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das genannte Urteil im Strafausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 274/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 4. Mai 2010 im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 423/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 4. Mai 2010 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht - Strafrichter - Aachen zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 407/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 19. März 2010 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen in drei Fällen, in zwei Fällen in weiterer Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten, sowie des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten schuldig ist, b) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 342/10
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 1. Februar 2010, soweit es die Angeklagten W. und Ö. betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die den Angeklagten und dem Nebenkläger dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revisionen der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 273/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. März 2010, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zu den äußeren Tatsachen aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 418/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Dezember 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. Jedoch bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrecht erhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 179/10
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 11. November 2009 werden verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Der Angeklagte trägt die Kosten seiner Revision. – Von Rechts wegen –
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 159/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 8. April 2010, soweit es ihn betrifft, im Strafausspruch in den Fällen 1, 2 und 6 (II. 1. und II. 3. der Urteilsgründe) sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen bleiben aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 297/10
1. Ein Geschäftsführer einer GmbH und ein Vorstand einer AG können sich wegen Untreue strafbar machen, wenn sie unter Verstoß gegen § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 AktG und unter Verletzung von Buchführungsvorschriften eine schwarze Kasse im Ausland einrichten (Fortführung von BGH, 29. August 2008, 2 StR 587/07, BGHSt 52, 323) . 2. Ein den Untreuetatbestand ausschließendes Einverständnis der Mehrheit der Gesellschafter einer GmbH setzt voraus, dass auch die Minderheitsgesellschafter mit der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 111/09
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 10. Dezember 2009 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat zur Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Antidumpingzöllen: Der Umstand, dass die von dem Angeklagten hinterzogenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 217/10
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14. Januar 2010 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat zur Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Antidumpingzöllen: Der Umstand, dass die von dem Angeklagten hinterzogenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 218/10
Eine starke Erhöhung der Einsatzstrafe legt einen Rechtsfehler bei der Gesamtstrafenbildung gemäß § 54 StGB nicht ohne weiteres nahe.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 410/10
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 16. September 2009 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 98/10