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GERICHT
JAHR
Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 8. Juni 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 432/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle (Saale) vom 7. Dezember 2017 im Strafausspruch dahin geändert, dass die Einzelgeldstrafen in den Fällen IV. 2., IV. 4. bis 7. und IV. 15. der Urteilsgründe auf 60 Tagessätze zu je 30 € herabgesetzt werden. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 167/18
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 19. März 2018 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit es den Angeklagten A. betrifft. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 312/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 21. März 2017 aufgehoben, a) soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen im Schuldspruch im Fall 1 der Urteilsgründe, b) unter Erstreckung auf den Mitangeklagten C. gemäß § 357 StPO im Schuldspruch in den Fällen 2 bis 13 und 18 bis 32 der Urteilsgründe und c) im Ausspruch über die jeweiligen Gesamtfreiheitsstrafen. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 7/18
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 1. Dezember 2017 mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleibt die Adhäsionsentscheidung bestehen. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorgenannte Urteil im Adhäsionsausspruch hinsichtlich des Zinsausspruchs mit den zugrunde...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 239/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 8. März 2018 dahin geändert, dass gegen ihn die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 10.000 Euro angeordnet wird; die weitergehende Einziehung entfällt. 2. Die Revision wird im Übrigen als unbegründet verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 358/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 6. April 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts Passau zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 422/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 9. Mai 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte wegen der Tat vom 15. Mai 2016 (Ziffer II.1. der Urteilsgründe) freigesprochen wurde, die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen bleiben insoweit aufrechterhalten, b) im Strafausspruch in Bezug auf die Tat vom 27. September 2017 (Ziffer II.2. der Urteilsgründe), c) soweit die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 457/18
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 16. Januar 2018 wird mit der Maßgabe verworfen, dass er wegen Diebstahls in drei Fällen verurteilt ist. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 299/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18. Juni 2018 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen schweren Raubes (Fall B.I. der Urteilsgründe) sowie wegen besonders schweren Raubes (Fall B.II. der Urteilsgründe) verurteilt ist; b) im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall B.I. der Urteilsgründe sowie über die Gesamtstrafe aufgehoben. Die Feststellungen bleiben aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 517/18
1. Der Antrag des Angeklagten vom 26. März 2017 auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zur Heilung der Mängel einer nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge wird zurückgewiesen. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 2. Mai 2016 wird mit der Maßgabe verworfen, dass ein Monat der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gilt. 3. Die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des vorbezeichneten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 578/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Juni 2017 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Anstiftung zu unrichtigen Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels, der Anstiftung zur falschen Versicherung an Eides Statt in Tateinheit mit Nötigung, der Fälschung beweiserheblicher Daten in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Ausspähen von Daten, und der Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage in drei Fällen schuldig...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 73/18
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 23. Februar 2018 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen; im Übrigen wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen. 2. Dem Angeklagten wird gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im vorbezeichneten Urteil auf seine Kosten Wiedereinsetzung in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 314/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 12. April 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Strafausspruch, b) soweit die Anordnung einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 359/18
Die steuerrechtliche Erklärungspflicht ist ein besonderes persönliches Merkmal bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 454/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14. Juli 2016 a) im Schuldspruch dahingehend geändert, dass die Angeklagten jeweils der Beihilfe zur Untreue in Tateinheit mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig sind, b) jeweils im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben; aufrechterhalten bleiben die Feststellungen zur Höhe des Untreueschadens im Fall A. I. 2. b) der Urteilsgründe („Fall 2“). 2. Die weitergehenden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 234/17
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 29. November 2017 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat zur Anordnung der Einziehung des Wertes des Tatertrages (§§ 73, 73c StGB): 1. Das Landgericht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 185/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 12. Juli 2018 im Ausspruch über die Einziehungsentscheidung hinsichtlich eines Geldbetrages in Höhe von 34.000 Euro mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 503/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 12. April 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 417/18