Gefundene Dokumente: 4.984
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. März 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Schwurgerichtskammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 304/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 136/15
Für die Untersuchung und Entscheidung der Sache ist das Amtsgericht - Jugendrichter - Tiergarten zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 142/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 24. April 2015 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 305/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 22. April 2015 a) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen II. 1. und II. 2. der Urteilsgründe und b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 350/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 9. Februar 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 194/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten K. und R. wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 12. Dezember 2014, soweit es sie betrifft, jeweils im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehenden Revisionen der Angeklagten werden verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 124/15
1. Auf die Revision des Nebenklägers I. B. wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 12. Dezember 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revisionen der Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil werden verworfen. Jeder dieser Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger I. B. hierdurch entstandenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 242/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 24. Juli 2014 wird verworfen; jedoch wird der Ausspruch über die Einziehung des sichergestellten Betäubungsmittels dahin neu gefasst, dass 518,95 g Heroinbasegemisch eingezogen werden. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 236/15
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 22. Dezember 2014 wird a) dieses im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte des Sich-Verschaffens von kinderpornographischen Schriften in elf Fällen, davon in fünf Fällen in Tateinheit mit Sich-Verschaffen von jugendpornographischen Schriften, sowie des Sich-Verschaffens von jugendpornographischen Schriften in 15 Fällen schuldig ist; b) der Vorwurf der "Änderung" einer Videodatei mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 255/15
Die Revision des Angeklagten P. gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Juli 2014 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die ihn betreffende Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Steuerhinterziehung entfällt. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 11/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 2. Dezember 2014, soweit er verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen, an das Landgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 101/15
Die Anhörungsrüge der Verurteilten gegen den Beschluss des Senats vom 24. Juni 2015 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 207/15
Die Anhörungsrügen der Verurteilten B. und S. gegen den Beschluss des Senats vom 23. Juni 2015 werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 433/14
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 3. Februar 2015 nach § 349 Abs. 4 StPO unter Aufrechterhaltung der Feststellungen aufgehoben a) hinsichtlich dieses Angeklagten im Schuldspruch im Fall 1 der Urteilsgründe, im Strafausspruch in den Fällen 3, 5 und 8 der Urteilsgründe, im Ausspruch über die Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO und im Gesamtstrafausspruch, b) gemäß § 357 Satz 1 StPO hinsichtlich des Mitangeklagten G. im Strafausspruch im Fall 5 der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 314/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 20. Februar 2015 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Es begründet kein Verwertungsverbot, dass dem Amtsgericht bei der Antragstellung gemäß § 100a StPO als verdachtsbegründendes Beweismittel u.a. das Protokoll einer Wahllichtbildvorlage vorgelegt worden ist, bei der die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 312/15
1. Auf die Revision des Angeklagten R. wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. August 2014, soweit es ihn betrifft, gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten R. und die Revisionen der Angeklagten H. und S....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 186/15
I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 29. Oktober 2014 aufgehoben: 1. soweit der Angeklagte wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer für das Jahr 2010 verurteilt worden ist, 2. im gesamten Strafausspruch, 3. mit den Feststellungen bezüglich der Kenntnis des Angeklagten von der Einbindung der B. in ein Umsatzsteuerkarussell hinsichtlich der C. , der T. , der G. für den Zeitraum vor dem 31. März 2009 und der L. für den Zeitraum vor dem 8. Februar 2011. II....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 239/15
Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 25. Juni 2014, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 49/15
Auf die Revision des Angeklagten W. wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 15. Juli 2014 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit dieser Angeklagte wegen Steuerhinterziehung in 13 Fällen verurteilt worden ist sowie im Gesamtstrafenausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine als Wirtschaftsstrafkammer zuständige andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 12/15