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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. Juni 2014, soweit es ihn betrifft, aufgehoben, soweit darin zwei Gesamtfreiheitsstrafen von elf Monaten und von einem Jahr und acht Monaten verhängt wurden. Die Aufhebung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine nachträgliche Entscheidung durch Beschluss gemäß §§ 460, 462 StPO über die Gesamtstrafenbildung sowie über die Kosten des Rechtsmittels zu treffen ist. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 495/14
Die Beschwerden der S. SE und der B. GmbH & Co. KG gegen die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 14. Juli 2015 sowie gegen den Entzug der dem Medium "B. " erteilten Akkreditierung durch Verfügung vom 3. August 2015 werden verworfen. Die Beschwerdeführerinnen tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 10/15, StB 11/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 23. Juni 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 344/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 29. April 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 416/15
Es wird festgestellt, dass die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24. November 2014 wirksam zurückgenommen ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 103/15
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12. März 2015 wird a) die Strafverfolgung im Fall II.2 der Urteilsgründe auf den Vorwurf der räuberischen Erpressung beschränkt; b) das vorbezeichnete Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, aa) im Fall II.2 der Urteilsgründe im Strafausspruch, bb) soweit der Angeklagte im Fall II.3a) der Urteilsgründe verurteilt ist, cc) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 352/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 14. August 2014 a) hinsichtlich dieses Angeklagten im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Betrugs in 14 Fällen schuldig ist; die Einzelstrafen für die Taten II.B.46 und 48 der Urteilsgründe entfallen; b) bezüglich des Mitangeklagten S. aa) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Mitangeklagte S. des Betrugs in vier Fällen schuldig ist; die Einzelstrafe für die Tat II.B.46 der Urteilsgründe...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 38/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 8. April 2015 dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 287/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten S. und D. wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 4. September 2014 a) soweit es den Angeklagten S. betrifft, aa) im Schuldspruch zu Fall II.2. der Urteilsgründe dahin neu gefasst, dass der Angeklagte des Betruges schuldig ist, bb) hinsichtlich der Einzelstrafe im Fall II.3. der Urteilsgründe aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen mit Ausnahme derjenigen zum irrtumsbedingt eingetretenen Vermögensschaden im Komplex II.3.a) der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 102/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 16. März 2015 a) im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte E. für die Tat II.1 der Urteilsgründe wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verurteilt ist, b) mit den zugehörigen Feststellungen gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben aa) im Tatkomplex II.2 der Urteilsgründe, bb) in den gesamten Strafaussprüchen und cc) soweit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 367/15
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 23. April 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 445/15
I. Auf die Revision des Angeklagten W. wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 14. Juli 2014 - soweit es ihn betrifft - mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit festgestellt ist, dass hinsichtlich eines Betrages in Höhe von 1.213.703,29 Euro die Ansprüche Verletzter der Anordnung des (Wertersatz-)Verfalls entgegenstehen (§ 111i Abs. 2 StPO). II. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. III. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 187/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 28. April 2014, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine als Wirtschaftsstrafkammer zuständige andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 128/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Coburg vom 7. Mai 2015 im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 412/15
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 2. Februar 2015 mit den Feststellungen aufgehoben; die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen bleiben jedoch aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 287/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 4. Dezember 2014 wird verworfen; jedoch wird der Schuldspruch dahin neu gefasst, dass die Worte "gemeinschaftlichen unerlaubten" entfallen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 310/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 12. März 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte in den Fällen II. 8. und 9. der Urteilsgründe verurteilt worden ist; b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe und den Vorwegvollzug. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 336/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 11. Dezember 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 126/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 362/15
1. Der Antrag der Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 6. März 2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Revision der Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 364/15