...März 1968 II R 36/67, BFHE 92, 416, BStBl II 1968, 610). 11 b) Soweit mit der Feststellung des FG, die Klägerin weise die Rechtsform einer Stiftung englischen Rechts auf, überhaupt eine Vergleichbarkeit zu einer Stiftung des deutschen Zivilrechts oder öffentlichen Rechts angesprochen worden sein soll, wird diese Einschätzung durch die tatsächlichen Feststellungen nicht getragen....