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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
  1. Gesetze
  2. GStDVDV
  3. § 6
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
  1. Gesetze
  2. GStDVDV
  3. § 4
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
  1. Gesetze
  2. GStDVDV
  3. § 8
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
  1. Gesetze
  2. GStDVDV
  3. § 9
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
  1. Gesetze
  2. GStDVDV
  3. § 7
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
  1. Gesetze
  2. GStDVDV
  3. § 3
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
  1. Gesetze
  2. GStDVDV
  3. § 12
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
  1. Gesetze
  2. GStDVDV
  3. § 13
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
  1. Gesetze
  2. GStDVDV
  3. § 10
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
  1. Gesetze
  2. GStDVDV
  3. § 11
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
  1. Gesetze
  2. GStDVDV
  3. § 15
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
  1. Gesetze
  2. GStDVDV
  3. § 14
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes
  1. Gesetze
  2. GStDVDV
  3. § 16
NV: Eine ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung materiellen Rechts eingelegte Revision kann nicht in einer den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 FGO genügenden Weise ausschließlich mit Angriffen gegen die tatsächliche Würdigung durch das FG begründet werden, es sei denn, es werden Umstände bezeichnet, aus denen sich schlüssig ergibt, dass die vom FG in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen mit den Denkgesetzen oder mit allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 26/15
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 des Stromsteuergesetzes sowie § 55 Absatz 4 des Energiesteuergesetzes
  1. Gesetze
  2. StromStG§10Abs3uaBek 2017
  3. (XXXX)
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 des Stromsteuergesetzes sowie § 55 Absatz 4 des Energiesteuergesetzes
  1. Gesetze
  2. StromStG§10Abs3uaBek 2017
  3. Schlussformel
1. NV: Besteht grundsätzlich eine Manipulationsmöglichkeit der Registrierkasse und können keine Programmierunterlagen vorgelegt werden, ist es Aufgabe des Steuerpflichtigen, anhand geeigneter (Ersatz-)Unterlagen, ggf. unter Hilfestellung des Kassenherstellers, darzulegen, wie die Kasse programmiert worden ist. 2. NV: Die sog. "30/70-Methode" ist grundsätzlich eine geeignete Schätzungsmethode, die auf betriebsinternen Daten aufbaut.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 104/16
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen nach Inkrafttreten des MoMiG Aufwendungen des Gesellschafters aus einer zugunsten der Gesellschaft geleisteten Finanzierungshilfe als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen der Ermittlung eines Veräußerungs- oder Auflösungsverlusts nach § 17 EStG zu berücksichtigen sind .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 36/15
1. Der in § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG normierte Entlastungsanspruch entsteht mit dem Verbringen der begünstigten Energieerzeugnisse in einen anderen Mitgliedstaat oder mit der Ausfuhr. 2. Für Biokraftstoffe, die bis zum 17. August 2009 und damit vor dem Inkrafttreten der in § 50 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 EnergieStG durch das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vorgenommenen Steuersatzänderung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder ausgeführt worden sind, ist der...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 26/14
1. NV: Hat das Gericht einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen, ist die Entscheidung nicht mit Gründen versehen (§ 119 Nr. 6 FGO) . 2. NV: Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formulieren und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, Klärungsfähigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen. Erforderlich ist...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 8/16